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WhatsApp: Mindestalter für Nutzer könnte durch neue DSGVO auf 16 Jahre steigen

Mehr als 1,5 Millionen Nutzer hat der Messengerdienst WhatsApp weltweit. Besonders Jugendliche nutzen den Dienst, um Nachrichten auszutauschen, Videos zu versenden oder Sticker zu teilen. Dies könnte aber schon bald der Vergangenheit angehören, denn wie das üblicherweise gut über Neuerungen bei WhatsApp informierte Blog „WABetaInfo“ schreibt, will der Messengerdienst das Mindestalter für die Nutzung seines Angebots von bisher 13 auf dann 16 Jahre erhöhen. Hintergrund ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

WhatsApp führt keine Altersprüfung durch

Die Änderung soll spätestens zum 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten – am selben Tag wie die DSGVO. Diese macht Internetfirmen europaweit Vorgaben für die Speicherung und Nutzung von Nutzerdaten und gibt Usern einfachere Möglichkeiten, gegen eventuellen Missbrauch vorzugehen. Ebenso ist hierin festgelegt, dass Daten von Nutzern nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Da WhatsApp grundsätzlich Daten sammelt und auswertet, fällt auch dieser Dienst unter die neuen Regelungen.

Sollten also zukünftig die Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht den neuen AGBs von WhatsApp zustimmen, müssten diese theoretisch den Messenger von ihrem Smartphone löschen. Dies wiederum dürfte jedoch nur sehr schwer zu überprüfen sein. Experten gehen davon aus, dass sich WhatsApp in den App-Stores mit einem Hinweis gegen eine Missachtung der AGBs rechtlich absichern wird.

Aufgrund seiner hohen Verbreitung wird der Dienst aber auch heute schon von vielen Kindern und Jugendlichen unter dem aktuellen Mindestalter von 13 Jahren genutzt. Die App selbst überprüft das Alter ihrer Nutzer nicht, daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. So gesehen würde aufgrund der neuen Nutzungsbedingungen ab Ende Mai also nur die Zahl der unerlaubten Nutzer weiter steigen.

Einzelne Länder könnten Altersgrenze weiterhin senken

Ob die Änderung wie berichtet kommt, steht allerdings noch nicht endgültig fest. Eine offizielle Stellungnahme von WhatsApp dazu gibt es bisher nicht. Fraglich wäre dann auch, für welche Regionen die neue Altersfreigabe gilt. Einzelne Länder könnten beispielsweise eine niedrigere Grenze festsetzen – allerdings nicht unter 13 Jahre. Außerdem wird aktuell darüber spekuliert, ob Firmen wie Google oder Facebook (wozu auch WhatsApp gehört) zumindest einige Vorgaben aus der DSGVO auch in anderen Teilen der Welt zur Grundlage ihrer AGBs machen. Das Mindestalter von 13 Jahren zur Verwendung von WhatsApp gilt beispielsweise derzeit auch in den USA.

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