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Datenschutzgrundverordnung: Continental verbietet Nutzung von WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys

Der Autozulieferer Continental untersagt seinen Mitarbeitern ab sofort den Einsatz von Social-Media-Apps wie WhatsApp und Snapchat auf Diensthandys. Als Grund gab das Unternehmen in einer Erklärung die Sorge vor Verstößen gegen die neue europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an, da die Apps auf persönliche und damit potenziell vertrauliche Kontaktdaten im Adressbuch der Nutzer zugreifen. Betroffen sind von der Maßnahme mehr als 36.000 Mobiltelefone im weltweiten Unternehmensnetzwerk von Continental. Der Automobilzulieferer beschäftigt aktuell rund 240.000 Mitarbeiter in 61 Ländern.

Continental will auf DSGVO-konforme Alternativen setzen

INFO-BOX:
Continental
Continental ist nach Bosch mit rund 244.000 Mitarbeitern an über 400 Standorten der größte Automobilzulieferer der Welt. Das 1871 gegründete Unternehmen hat seinen Sitz in Hannover. Nach zweimaliger Zurückstufung in den MDAX (u.a. durch einen Übernahmeversuch durch die Schaeffler-Gruppe 2008) ist die Continental-Aktie seit September 2012 wieder im DAX gelistet.
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„Wir arbeiten an null Unfällen im Straßenverkehr und fordern daher eine solche „Vision Zero“ auch für den Datenverkehr“, so Conti-Vorstandschef Elmar Degenhart. „Wir halten es nicht für akzeptabel, die Erfüllung von Gesetzen zum Datenschutz einseitig auf die Nutzer zu übertragen.“ Continental will stattdessen auf sichere Alternativen wie „Skype Business“ oder „Wire“ setzen. Wie das Unternehmen weiter mitteilte, könne bei den genannten Diensten der Zugriff auf das Adressbuch nicht eingeschränkt werden. Man sie nicht bereit, das daraus folgende Datenschutzrisiko zu tragen. Außerdem sollten so Beschäftigte und Geschäftspartner geschützt werden.

Bereits kurz nach Inkrafttreten der neuen DSGVO am 25. Mai waren erste Beschwerden über Facebook und Google bei den Aufsichtsbehörden eingegangen. Die Verordnung selbst soll Verbraucher besser schützen, die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Unternehmen, Behörden oder Vereine wird deutlich strenger als bisher geregelt. Zudem drohen bei Verstößen hohe Geldstrafen. Continental-Sprecher Henry Schniewind sagte gegenüber „t-online“, die ersten Reaktionen der Mitarbeiter seien „sachlich“, die meisten zeigten Verständnis. Um der DSGVO Genüge zu tun, müssten WhatsApp-Nutzer von jeder einzelnen Person im Adressbuch die Zustimmung zum Teilen ihrer Daten mit den jeweiligen Apps einholen. Dies sei im Alltag „nicht ausreichend zuverlässig und damit praktisch untauglich“, so das Unternehmen.

Mitarbeiter müssen „unternehmerische Entscheidung“ mittragen

Ob es ihnen nun passt oder nicht – die Continental-Mitarbeiter müssen sich an die heute verkündete Vorschrift halten. Wie der hannoversche Arbeitsrechtler Max Wittig erklärte, handele es sich hierbei um eine unternehmerische Entscheidung Continentals. Die Firma könne selbst festlegen, wie Diensthandys verwendet werden müssen. Die Mitarbeiter hätten sich anschließend an diese Direktive zu halten. Dies gelte selbst dann, wenn beispielsweise vom Unternehmen bestimmt würde, zukünftig nur noch per Brief zu arbeiten. Andere Großkonzerne wie Volkswagen haben nach eigenen Angaben die Nutzung von Apps wie WhatsApp oder Snapchat zum dienstlichen Gebrauch generell untersagt. Wie das Unternehmen mitteilte, seien stattdessen „separate Messenger“ im Einsatz.