Die Kosten für die Rufnummernmitnahme beim Wechsel des Mobilfunkanbieters sollen sinken. Wie die Bundesnetzagentur heute ankündigte, will diese die Entgelte der Deutschen Telekom, Vodafone und Co. einer Überprüfung unterziehen. Im Ergebnis könnten die Kunden dabei mit „deutlichen Absenkungen“ rechnen.
1. Bisherige Vodafone-Portierungsentgelte unwirksam
2. Keine Erstattung bei Wechsel innerhalb desselben Unternehmens
Bisherige Vodafone-Portierungsentgelte unwirksam
Rufnummernmitnahme |
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Die Rufnummernmitnahme ist in Deutschland in §46 des Telekommunikationsgesetzes geregelt. Seit dem Jahr 2012 ist eine sofortige Rufnummernmitnahme möglich, die Anbieter ermöglichen diese in der Regel bis zu 90 Tage nach Vertragsende. Im November 2004 legte die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation die Preisobergrenze für eine Rufnummern-Portierung im Mobilfunk auf den heute noch gültigen Wert von 29,95 Euro (brutto) fest. |
Da die Portierungsentgelte, die Mobilfunkanbieter an einen Konkurrenten zahlen müssen, in der Regel an die Endkunden weitergereicht werden, will die Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt auch die von Telekom, o2 etc. in Rechnung gestellten Kosten für die Mitnahme einer Mobilfunkrufnummer einer Prüfung unterziehen. „Nach der jetzigen Entscheidung dürften auch dort deutliche Absenkungen zu erwarten sein“, so die Bundesnetzagentur. Bislang bezahlen Kunden rund 25 Euro, wenn sie ihre bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter umziehen wollen. Oftmals lockt der neue Provider aber auch mit einem kostenlosen Nummernumzug bzw. der Erstattung der angefallenen Kosten, beispielsweise durch ein Startguthaben.
Keine Erstattung bei Wechsel innerhalb desselben Unternehmens
Wie viel Geld Vodafone bislang von der Konkurrenz für die Portierung einer Rufnummer verlangte, wollte die Bundesnetzagentur mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis nicht mitteilen. Ein Sonderfall bleibt im Übrigen die Rufnummernmitnahme beim Wechsel der Mobilfunkmarke innerhalb desselben Unternehmens (beispielsweise von simply zu maXXim oder winSIM unter dem Dach von 1&1 Drillisch). Hier muss eigentlich keine Portierung durchgeführt werden. Die Provider machen es in der Praxis aber meist doch – und zwar kostenpflichtig. Eine Erstattung oder ein Bonusguthaben gibt es in diesen Fällen üblicherweise nicht.