home Politik Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung – Auch Inhalte von SMS werden gesichert

Bundestag beschließt Vorratsdatenspeicherung – Auch Inhalte von SMS werden gesichert

Der Deutsche Bundestag hat heute ungeachtet scharfer Kritik von Datenschützern und auch der Opposition (besonders der Linksfraktion und der Grünen) mit den Stimmen der Koalition eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Danach dürfen Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten von Telefonaten sowie die IP-Adressen von Computern bis zu zehn Wochen, die Verbindungsdaten von Handygesprächen bis zu 4 Wochen speichern. Daten zum E-Mail-Verkehr sowie Kommunikationsinhalte dürfen hingegen nicht aufbewahrt werden. Für die Neuregelung stimmten in namentlicher Abstimmung 404 Parlamentarier bei 148 Gegenstimmen.

Kubicki will vor dem Bundesverfassungsgericht klagen

INFO-BOX
Unter einer Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden.
mehr dazu
Bereits vor der Abstimmung hatte der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung angekündigt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe erklärt, so Kubicki, dass es bei Berufsgeheimnisträgern gar nicht zu einer Speicherung kommen dürfe. Dass die Regierung dies einfach ignoriere, fordere eine Klage geradezu heraus. Auch Datenschützer und verschiedene Aktivisten protestierten am Morgen vor dem Bundestag gegen die Pläne. Der EuGH hatte die EU-weiten Richtlinien zur Vorratsdatenspeicherung 2014 gekippt – die deutschen Regelungen waren bereits 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt worden, seitdem gab es in Deutschland kein Gesetz mehr dazu.

SMS: Verkehrsdaten und Inhalte können nicht getrennt werden

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ in diesem Zusammenhang berichtet, ist es nach wie vor entgegen datenschutzrechtlicher Vorschriften „branchenüblich“, dass bei SMS-Kurznachrichten sowohl die Signalisierungsdaten, die für den Weg durch das Netz erforderlich seien, als auch die Inhalte der Nachrichten gespeichert werden. Dies geht aus einem internen Schriftverkehr zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten, der Bundesnetzagenturen und den Netzbetreibern Telekom, Vodafone und Telefonica hervor.

Die Filterung dieser Daten gestaltet sich offensichtlich als sehr kompliziert, die Unternehmen wurden bereits vor zwei Jahren zu einer Lösung aufgefordert, bisher jedoch ohne Erfolg. Wie ein Sprecher von Telefonica mitteilte, gebe es dazu derzeit „keine technische Lösung am Markt“. Da die heute beschlossene Vorratsdatenspeicherung die Speicherung von SMS-Daten bis zu zehn Wochen vorsieht, werden zukünftig so auch die Inhalte der Nachrichten entgegen der Ankündigung der Bundesregierung über diesen Zeitraum gespeichert. Die Gefahr, dass die sensiblen Inhalte in die Hände von Strafverfolgungsbehörden gerieten, halten Experten jedoch für sehr gering, da die Behörden nach den gesetzlichen Vorschriften nur Zugriff auf die Verkehrsdaten haben. Würden von den Anbietern auch die Inhalte weitergegen, machten sich diese strafbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert