home Politik Landtagswahl in Sachsen: Bundesverfassungsgericht weist AfD-Beschwerde gegen gekürzte Kandidatenliste ab

Landtagswahl in Sachsen: Bundesverfassungsgericht weist AfD-Beschwerde gegen gekürzte Kandidatenliste ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der „Alternative für Deutschland“ (AfD) wegen der Kürzung ihrer Landesliste zur sächsischen Landtagswahl abgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, nahm man die Beschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an und verwies sie an den sächsischen Verfassungsgerichtshof. Dieser wird morgen in der Sache verhandeln.

Kandidatenliste auf unterschiedlichen Parteitagen beschlossen

„Der Antrag war nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechend begründet“, schrieb das Gericht in seiner Mitteilung. So hätten erforderliche Unterlagen gefehlt. Zudem „unterbleibt eine Erörterung des Grundsatzes, dass subjektiver Wahlrechtsschutz bei Landtagswahlen durch die Länder gewährt wird.“ Der sächsische Landeswahlausschuss hatte am 5. Juli verfügt, dass die AfD bei der Landtagswahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten darf, obwohl die Partei insgesamt 61 Kandidaten aufgestellt hatte. Beanstandet wurde jedoch, dass die AfD diese auf zwei getrennten Parteientagen nominiert hatte.

Nach Angaben des „Mitteldeutschen Rundfunks“ (MDR) hatte die Partei die Liste zunächst in zwei Teilen (Plätze 1-18 und 19-61) eingereicht, bei denen mehrere Probleme aufgetaucht seien. Anschließend habe die AfD die Listen neu eingereicht, der Landeswahlausschuss die zweite Liste dennoch für nicht zulässig erklärt. Zudem hatte die Partei Fristen versäumt, Fehler zu beheben. Die AfD hatte von einem Komplott gesprochen, um sie als politischen Mitbewerber zu schwächen. Derzeit liefert sich die Partei mit der CDU ein Kopf-an-Kopf-Rennen um die Position als stärkste Kraft Sachsens und liegt in Umfragen zwischen 24 und 26 Prozent. Die Kürzung der Kandidatenliste könnte nun dazu führen, dass die AfD nicht alle ihr vom Wahlergebnis her zustehenden Sitze besetzen kann, wenn sie nicht zahlreiche Direktmandate in den Landkreisen gewinnt.

Urban: „Willkürentscheidungen des Wahlausschusses“

Der sächsische AfD-Landeschef Jörg Urban nannte dann auch in einer ersten Stellungnahme die heutige Karlsruher Entscheidung „enttäuschend und nicht nachvollziehbar“. In anderen Bundesländern und auch auf Bundesebene sei der Rechtsweg gegen fragwürdige Entscheidungen der Wahlausschüsse möglich. „In Sachsen ist ein effektiver Rechtsschutz nicht vorgesehen. Auch Willkürentscheidungen des Wahlausschusses sind damit möglich“, sagte Urban in Dresden.