Die EU-Kommission hat Deutschland ultimativ aufgefordert, Nachbesserungen bei der Düngeverordnung vorzunehmen. Sollte die Bundesregierung diese nicht innerhalb von zwei Monaten umsetzen, drohe ein Zwangsgeldverfahren, sagte der Staatssekretär um Bundesumweltministerium, Jochen Flasbarth. Die EU-Kommission könnte Deutschland dann zum zweiten Mal vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Im Falle eines Schuldspruchs muss die Bundesrepublik mit einer Strafe von bis zu 850.000 Euro rechnen – pro Tag.
1. Nitrit kann für den Menschen gefährlich sein
2. Andere EU-Staaten haben Auflagen längst umgesetzt
Nitrit kann für den Menschen gefährlich sein
Europäische Nitratrichtlinie |
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Die europäische Nitratrichtlinie von 1991 hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch Nitrat zu vermeiden. Die Regierungen der Mitgliedsstaaten müssen dazu Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte von mehr als 50 mg/l zu verhindern. In Deutschland liegt der Anteil der Messstellen, die diesen Wert überschreiten, seit 2008 zwischen 17 und 19 Prozent. |
Im Jahr 2017 verschärfte die Bundesregierung dann die Düngeregeln, aus Sicht der EU-Kommission aber nicht ausreichend. Deutschland verstoße noch immer gegen die Nitrat-Richtlinie, so die Kommission am Donnerstag. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) und Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) hatten sich Mitte vergangenen Monats nach langem Ringen auf eine gemeinsame Linie verständigt. Danach soll in den sogenannten „roten Gebieten“ mit besonders hoher Nitratbelastung die zulässige Menge ausgebrachter Gülle pauschal um 20 Prozent reduziert werden. Allerdings haben noch längst nicht alle Bundesländer diese Richtlinie umgesetzt. Zudem warnen die Bauern vor einer Unterversorgung von Kulturpflanzen. „Die Kommission war offensichtlich der Auffassung, dass wir nicht schnell genug sind“. Auch mit den neuen Vorschlägen der Bundesregierung zur Düngemittelverordnung sei die Brüsseler Behörde „nicht vollständig zufrieden“, resümierte Flasbarth das 20-seitige Mahnschreiben der EU-Kommission.
Andere EU-Staaten haben Auflagen längst umgesetzt
Da der komplette Gesetzgebungsprozess in Deutschland zudem voraussichtlich erst im März kommenden Jahres abgeschlossen sein soll, drückt Brüssel nun aufs Tempo. Neben Gesundheitsaspekten argumentiert die EU-Kommission dabei unter anderem auch mit den Kosten, die die Aufbereitung von belastetem Wasser verursacht. Diese werden mit den Wassergebühren auf die Bundesbürger umgelegt. Deutsche Bauern dürften zudem nicht besser gestellt werden als ihre Kollegen aus anderen EU-Ländern. Im Gegensatz zu Deutschland haben beispielsweise Länder wie Dänemark oder die Niederlande die strengen EU-Auflagen längst umgesetzt.