home Politik Neuberechnung ab 2025: Auch Bundesrat segnet Grundsteuer-Reform ab

Neuberechnung ab 2025: Auch Bundesrat segnet Grundsteuer-Reform ab

Nach monatelangen Verhandlungen hat heute der Bundesrat grünes Licht für die Reform der Grundsteuer gegeben. Nachdem der Bundestag dem Gesetz zur Reform der Grundsteuer bereits Mitte Oktober zugestimmt hatte, beschloss die Länderkammer die dafür notwendige Änderung des Grundgesetzes und votierte anschließend ebenfalls mehrheitlich für das Gesetz. Die Steuer wird damit ab 2025 nach einem neuen System berechnet. Bundesfinanzminister Olaf Scholz sprach anschließend von einem „guten Tag für unsere Kommunen“. Städten und Gemeinden würden nun „Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert“.

Bemessungsgrundlage im Osten noch von 1935

INFO-BOX:
Hebesatz
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. In Deutschland gibt es den Hebesatz bei der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Bei der Grundsteuer gliedert er sich in den Hebesatz Grundsteuer A für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie in den Hebesatz Grundsteuer B für die meisten anderen Grundstücke. Der Hebesatz Grundsteuer B liegt bei den meisten Kommunen im Bereich von 250 bis 400%. Besonders in Großstädten gibt es aber auch deutliche Abweichungen nach oben (z.B. Offenbach: 995%). Aktueller Spitzenreiter ist die Gemeinde Enzklösterle (Baden-Württemberg) mit 1.800%.
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Ob es für Hausbesitzer und Mieter durch die Neuregelung teurer wird, bleibt aber auch nach dem heutigen Beschluss weiter offen. Die Steuer wird von Ort zu Ort voraussichtlich auch weiterhin stark schwanken, weil die Kommunen durch von ihnen festgelegte Hebesätze (siehe Info-Box) das letzte Wort behalten. Endgültig wird die Höhe zudem erst in einigen Jahren feststehen. Die Bundesländer können nun entscheiden, ob sie künftig die Berechnungsmethode des Bundesfinanzministeriums nutzen oder eine eigene entwickeln wollen.

Das Bundesmodell stützt sich dabei weiterhin auf den Wert und auf die Fläche einer Immobilie, weshalb alle rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland neu bewertet werden müssen. Dabei sollen unter anderem auch die durchschnittlichen Mieten in der betreffenden Wohnanlage mit einfließen. Einigen Ländern wie Bayern ist dieser Ansatz zu aufwendig, sie wollen deshalb allein die Fläche einer Immobilie zur Berechnung der Steuer heranziehen. Aus Kreisen der Länder hieß es, auch Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen überlegten, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die Überarbeitung der Grundsteuer bis spätestens Ende dieses Jahres gefordert, weil die Bemessungswerte in Ost und West vollkommen veraltet sind. Die Steuer für bebaute und unbebaute Grundstücke stützte sich bislang auf Werte von 1935 (Osten) und 1964 (Westen). Die Grundsteuer ist für die Kommunen eine der wichtigsten Einnahmequellen, zuletzt kassierten sie mehr als 14 Milliarden Euro Grundsteuer jährlich. Die Bundesregierung appellierte an Städte und Gemeinden, die Hebesätze künftig so zu gestalten, dass sie nicht mehr Grundsteuer einnehmen als bisher – dazu zwingen kann sie sie jedoch nicht. Der Deutsche Städtetag versicherte jedoch: „Die Städte bekennen sich auch ausdrücklich zu einer aufkommensneutralen Reform. Sie soll nicht zu höheren Einnahmen führen. Dafür werden die Städte ihre örtlichen Hebesätze rechtzeitig anpassen“.

Immobilienwirtschaft rechnet mit Steuererhöhungen

Die Grundsteuer wird von Hauseigentümern und Grundstücksbesitzern gezahlt, aber in der Regel auf Mieter umgelegt. Durch die Anpassung an aktuelle Werte dürfte somit die Steuerlast für viele steigen. Mit Steuererhöhungen rechnet auch die Immobilienwirtschaft. Der Präsident des Branchenverbandes IVD, Jürgen Michael Schick, spekulierte, dass finanzschwache Städte und Gemeinden keinesfalls ihren Hebesatz so weit herabsetzen werden, dass der Anstieg der Grundstückswerte ausgeglichen wird. Zudem stehe der zu erwartende Verwaltungsaufwand in keinem Verhältnis zum Steueraufkommen. Sein Verband werbe deshalb bei den Ländern dafür, dass diese eigene, einfachere Berechnungsmodelle entwickeln.