Die polnische Regierung will das erst im März dieses Jahres in Kraft getretene und international stark kritisierte „Holocaust-Gesetz“ entschärfen. Das Gesetz stellt die Andeutung einer Komplizenschaft Polens beim Holocaust der Nationalsozialisten während des Zweiten Weltkriegs im besetzten Polen unter Strafe. Unter anderem die israelische Regierung hatte der polnischen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) vorgeworfen, damit von Polen begangene Verbrechen an Juden vertuschen zu wollen.
1. Bisher bis zu drei Jahren Haft bei Gesetzesverstößen
2. USA: Gesetz schränkt Meinungsfreiheit und Wissenschaft ein
Bisher bis zu drei Jahren Haft bei Gesetzesverstößen
"Holocaust-Gesetz" |
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Das „Gesetz über das Institut des Nationalen Gedenkens – Kommission für die Verfolgung von Verbrechen gegen das Polnische Volk“ wurde 1998 verabschiedet. In Artikel 55 stellt es die Leugnung nationalsozialistischer und kommunistischer Verbrechen unter Strafe. 2018 wurde eine Novelle dieses Artikels beschlossen, die u.a. die Verwendung von Begriffen wie „polnische Vernichtungs-lager“ unter Strafe stellt. |
Morawieckis Büroleiter Michal Dworczyk begründete die Gesetzesänderung damit, dass die betroffenen Passagen von der eigentlichen Intention des Vorhabens abgelenkt hätten. Ausdrücklich erhalten bleiben soll aber weiterhin die Möglichkeit, mit zivilrechtlichen Mitteln gegen Darstellungen auch ausländischer Medien vorzugehen. Morawiecki selbst sagte: „Das Ziel ist und bleibt der Kampf um die Wahrheit in der Zeit des Zweiten Weltkrieges und der Nachkriegszeit.“ Verbunden mit der jetzt angeschobenen Änderung hoffe man nun auf bessere Beziehungen zu Israel.
USA: Gesetz schränkt Meinungsfreiheit und Wissenschaft ein
Israels Präsident Benjamin Netanjahu hatte mit Blick auf das Gesetz in seiner ursprünglichen Form von Bemühungen gesprochen, die Geschichte ändern zu wollen. Polnische Nationalisten hatten zudem Israels Präsident Reuven Rivlin wegen eines angeblichen Verstoßes angezeigt. Das US-Außenministerium hatte Polen aufgefordert, den Gesetzentwurf zu überarbeiten, da dieser Meinungsfreiheit und Wissenschaft einschränken könnte.
Polens Präsident Andrzej Duda hatte bei der Unterzeichnung des Gesetzes im Februar erklärt, es schütze neben polnischen Interessen auch die Würde des Landes sowie die historische Wahrheit. Nach der Unterzeichnung wurde eine Prüfung durch das polnische Verfassungsgericht eingeleitet, ein Urteil stand aber noch aus. Die heute eingebrachte Gesetzesänderung kommt diesem nun zuvor. Mit dem Senat soll am heutigen Mittwoch auch noch die zweite Parlamentskammer die Änderungen billigen. Eine Zustimmung gilt als sicher, da die PiS mit absoluter Mehrheit regiert.