Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Datenschutzvereinbarung „Privacy Shield“ zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten gekippt. Im Rechtsstreit des österreichischen Juristen Max Schrems gegen Facebook erklärten die Luxemburger Richter allerdings, dass Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis sogenannter Standardvertragsklauseln in die USA und andere Staaten übertragen werden können. Das Urteil dürfte drastische Auswirkungen auf viele Unternehmen in der EU haben, die auf den „Privacy Shield“ vertraut haben.
1. EuGH: US-Überwachungsgesetze gehen zu weit
2. Schrems hatte schon Safe-Harbor-Abkommen gekippt
3. FDP: Handfeste Herausforderungen vor allem für Start-ups
EuGH: US-Überwachungsgesetze gehen zu weit
In dem Verfahren ging es um Serviceanbieter wie Facebook, Google, Microsoft oder Apple, die viele Nutzer in der EU haben. Hierbei stand die Frage im Raum, ob die Datenschutzgarantien der USA den strengen europäischen Datenschutz-Ansprüchen genügen. Diese erlauben den Transfer von Daten in ein Nicht-EU-Land nur dann, wenn sie dort ebenfalls gut geschützt sind. Für die USA hat der Europäische Gerichtshof heute geurteilt. Die Überwachungsgesetze der Vereinigten Staaten seien demnach zu weitreichend, als dass der „Privacy Shield“ EU-Bürger angemessen vor ihnen schützen könnte.
After a first read of the judgement on #PrivacyShield it seems we scored a 100% win – for our privacy
The US will have to engage in serious surveillance reform to get back to a "privileged" status for US companies.
More details here: https://t.co/t7LFgE7LmT#ThanksToEveryone!
— Max Schrems 🇪🇺🇦🇹 (@maxschrems) July 16, 2020
Schrems hatte schon Safe-Harbor-Abkommen gekippt
Urteil |
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FDP: Handfeste Herausforderungen vor allem für Start-ups
Der IT-Branchenverband BITKOM kritisierte indes das heutige Urteil. „Nach dem gescheiterten Safe-Harbor-Abkommen fällt jetzt zum zweiten Mal die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung zwischen der EU und den USA. Auch die bis dato gültige Praxis der Standardvertragsklauseln gerät mit dieser Entscheidung ins Wanken. Für Unternehmen mit einer Datenverarbeitung in den USA entsteht durch dieses Urteil massive Rechtsunsicherheit“. Der technikpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Mario Brandenburg, sieht in dem Urteil einerseits eine „Chance auf dem Weg zur digitalen Souveränität Europas“. Andererseits warnte er aber auch vor „handfesten Herausforderungen“ vor allem für Start-ups. Er forderte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) zum Handeln und einem Einwirken auf die USA auf. „Es braucht jetzt schnellstmöglich eine Reform des amerikanischen FISA-Courts und der CLOUD Acts, damit transatlantischer Datenaustausch möglich wird, der dem starken EU-Datenschutz gerecht wird.“