home Technik, Wirtschaft Marktbeherrschende Stellung: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Marktbeherrschende Stellung: Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Apple ein

Nach Facebook, Google und Amazon hat das Bundeskartellamt nun auch gegen den iPhone-Hersteller Apple ein Verfahren nach den neuen Vorschriften für Digitalkonzerne eingeleitet. Wie die Behörde am Montag in Bonn mitteilte, geht es dabei um die Prüfung einer marktübergreifenden Bedeutung. Ein Anhaltspunkt für eine derartige Position könne „ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem sein“. Entsprechende Machtstellungen seien von anderen Unternehmen oft nur schwer angreifbar, so die Wettbewerbshüter.

Schwerpunkt auf dem App Store

INFO-BOX:
Bundeskartellamt
Das Bundeskartellamt wurde am 1. Januar 1958 gegründet und ist dem Bundes-ministerium für Wirtschaft und Energie zugeordnet. Grundlage der Tätigkeit des Bundes-kartellamtes ist das Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB). Ihre Aufgaben wie das Verbot bedenklicher Zusammenschlüsse von Unternehmen oder die Erteilung von Auflagen und Geldbußen erledigen die rund 400 Mitarbeiter zusammen mit den Landeskartellbehörden und der Generaldirektion Wettbewerb bei der EU-Kommission. Nach mehr als 40 Jahren in Berlin zog das Bundeskartellamt am 1. Oktober 1999 im Zuge des Berlin/Bonn-Gesetzes nach Bonn um.
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Kartellamtspräsident Andreas Mundt erläuterte: „Wir werden jetzt prüfen, ob Apple rund um das iPhone mit dem proprietären Betriebssystem iOS ein digitales Ökosystem über mehrere Märkte errichtet hat“. Schließlich stelle der US-Konzern auch Tablets, Computer, Kopfhörer und Uhren her und vertreibe gleichzeitig „ eine Reihe gerätebezogener Services und Dienstleistungen“. Darunter sind der App Store, die iCloud, AppleCare, der Musikdienst Apple Music, der Streamingdienst Apple TV+, das Spieleangebot von Apple Arcade sowie weitere Dienstleistungen zusammengefasst. „Wir werden uns neben der Stellung des Konzerns in diesen Bereichen unter anderem auch mit der weitreichenden Integration über mehrere Marktstufen, der technologischen und finanziellen Ressourcenstärke des Unternehmens sowie seinem Zugang zu Daten beschäftigen“, so Mundt. Ein Schwerpunkt liege dabei auf dem App Store, da dieser Apple vielfach befähige, Einfluss auf die Geschäftstätigkeit Dritter zu nehmen.

Das Verfahren basiert auf neuen Vorschriften im Wettbewerbsrecht (10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen), die seit Januar in Kraft sind. Zentraler Bestandteil ist die Modernisierung der Missbrauchsaufsicht. Die Aufsichtsbehörden können nun bei Verstößen großer Digitalkonzerne früher einschreiten und wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen. Zuletzt waren bereits Ende Januar gegen das soziale Netzwerk Facebook sowie im Mai gegen den Versandhändler Amazon und den Suchmaschinenriesen Google entsprechende Ermittlungen eingeleitet worden. Gegen Apple lägen „verschiedene Beschwerden“ gegen potenziell wettbewerbsgefährdende Praktiken vor, erklärten die Wettbewerbshüter.

Dazu zähle unter anderem eine Verbändebeschwerde aus der Werbe- und Medienbranche. Diese richte sich gegen Apple Tracking-Einschränkungen von Nutzern im Zusammenhang mit der Einführung des Betriebssystems iOS 14.5. Darüber hinaus kritisieren App-Entwickler den Zwang zur Nutzung des Apple-eigenen Systems für In-App-Käufe (IAP) sowie die damit verbundene Provisionshöhe von 30 Prozent. Dies ist auch der zentrale Punkt einer Auseinandersetzung zwischen Apple und dem Entwickler des populären Videospiels „Fortnite“, Epic Games, die derzeit in den USA vor Gericht verhandelt wird.

Apple auch in der EU und den USA unter Druck

In einer ersten Stellungnahme zu den Ermittlungen teile Apple mit, man werde mit dem Bundeskartellamt diskutieren und „einen offenen Dialog über alle Bedenken“ führen. Der App-Store sei „ein sicherer und vertrauenswürdiger Ort“ für die Kundinnen und Kunden, mit einem Datenschutz, den die Kunden erwarten. Zudem sei man „stolz darauf, ein Motor für Innovation und Arbeitsplätze zu sein“. Allein die iOS-Plattform unterstütze mehr als 250.000 Arbeitsplätze in Deutschland. Zudem werde man eine Milliarde Euro in das Europäische Zentrum für Chip-Design in München investieren. Dies stehe jedoch in keinem Zusammenhang mit dem Kartell-Verfahren.

Doch nicht nur in Deutschland, auch in Europa und den USA bläst der Wind den sogenannten Gafa-Konzernen (Google, Apple, Facebook, Amazon) immer stärker ins Gesicht. Hinsichtlich Apple untersucht die EU-Kommission eine Beschränkung des Streamingdienstes Spotify zugunsten des eigenen Angebots Apple Music. Und in den USA hat Präsident Joe Biden Lina Khan zur neuen Vorsitzenden der US-Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde FTC gemacht. Sie gilt als ausgemachte Kritikerin der großen Tech-Konzerne.