Vor knapp zwei Jahren hat Facebook den Messenger-Betreiber WhatsApp aufgekauft und kürzlich bekannt gegeben, mit der Kommunikationsapp gesammelte Daten in Zukunft für eigene Zwecke verwenden zu wollen. Dass die Nutzer nicht um Erlaubnis gefragt wurden, rief jetzt Hamburgs Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar auf den Plan. Er hat dem Internetkonzern die Datenweitergabe untersagt.
1. Weitergabe von Nummern und Nutzungsdaten an Facebook
2. Datenschutzbeauftragter sieht Bruch nationalen Rechts
Weitergabe von Nummern und Nutzungsdaten an Facebook
Mit einem Klick auf "Mehr dazu" erhalten Sie die vollständige Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar gegen den Massendatenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook im Worlaut. |
WhatsApp hatte im August angekündigt, unter anderem die Telefonnummern der Nutzer und Erhebungen über die Nutzungshäufigkeit an Facebook weitergeben zu wollen. Das Sozialnetzwerk will so Qualität der Kontaktvorschläge und der Werbeeinblendungen verbessern. Der Verwendung zu Werbezwecken konnten WhatsApp-Nutzer widersprechen, ihre Telefonnummer soll allerdings unabhängig davon an Facebook weitergeleitet werden.
Datenschutzbeauftragter sieht Bruch nationalen Rechts
Eine Sprecherin des Netzwerks zeigte in einer ersten Reaktion Bereitschaft, mit der Hamburger Behörde zusammenzuarbeiten, und versicherte, dass man sich bei den Plänen an europäisches Datenschutzrecht halte. Caspar sieht dies jedoch skeptisch und verweist auf ein beim Kauf von WhatsApp abgegebenes Versprechen Facebooks, dass die Unternehmen keine Nutzerdaten austauschen werden. In den neuen Plänen sieht der Datenschützer deshalb eine „Irreführung der Nutzer und der Öffentlichkeit“ und wirft beiden Unternehmen einen Verstoß gegen das nationale Datenschutzrecht vor.
Ob sich Facebook und WhatsApp an das Verbot des Hamburger Datenschutzbeauftragten halten, geht aus dem Statement des Unternehmens nicht hervor. Allerdings scheint man durchaus gewillt zu sein, es in diesem Fall auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen zu lassen. Eine Abmahnung des Verbraucherzentrale-Bundesverbands zum gleichen Streitthema hat das Unternehmen bereits ignoriert. Darin forderten die Verbraucherschützer Facebook zu einer Unterlassungserklärung auf. Die dafür gesetzte Frist bis zum 21. September lies der Online-Riese ohne entsprechende Erklärung verstreichen. Die Verbraucherzentralen müssten nun vor Gericht ziehen, um ihr Anliegen durchzusetzen.