home Wirtschaft Ergobag & Satch: Bundeskartellamt mahnt Schulranzen-Hersteller wegen Preisvorschriften ab

Ergobag & Satch: Bundeskartellamt mahnt Schulranzen-Hersteller wegen Preisvorschriften ab

Der Schulranzenhersteller Fond Of GmbH mit Sitz in Köln muss rund zwei Millionen Euro Bußgeld bezahlen, weil er seinen Händlern jahrelang Preisvorschriften machte. Dies gab das Bundeskartellamt am Dienstag bekannt. Eine derartige vertikale Preisbindung gehe häufig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem könne sie dazu führen, dass diese am Ende höhere Preise zahlen müssen, so die Behörde. Die Fond Of GmbH ist mit den Marken „Ergobag“ und „Satch“ auf dem Markt vertreten.

Fond Of GmbH gab über Jahre Mindestpreise vor

INFO-BOX:
Fond Of GmbH
Die Fond Of GmbH wurde 2010 unter dem Namen Ergobag GmbH als Startup gegründet. Neben Ergobag und Satch gehören die Marken Affenzahn, Aevor, pinqponq, SALZEN und Funktion Schnitt zu dem Unternehmen.
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„Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen sei die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, sei in keiner Weise akzeptabel.

„Ergobags“ sind Schultaschen, die nach Herstellerangaben dem „Prinzip der optimalen Lastenverteilung“ folgen, das sich im professionellen Wandersport bewährt habe. Die Ranzen kosten dadurch um die 200 Euro oder mehr. Zudem lassen sich bei der Marke die Klett-Buttons („Kletties“) austauschen und so das Ranzen-Design ändern. Unter der Marke „Satch“ stellt das Unternehmen Schulrucksäcke für ältere Kinder her. Auch hier wirbt die Fond Of GmbH mit dem ergonomischen Konzept.

Amtshilfe für österreichische Wettbewerbsbehörde

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts hatte Fond Of Händler zwischen März 2010 und August 2018 beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt. Die Einhaltung der Mindestpreise habe das Unternehmen zudem systematisch kontrolliert und im Falle einer Zuwiderhandlung auch Sanktionen gegen die betroffenen Händler verhängt. Dabei dürfen Hersteller schon seit den 1970er-Jahren nur noch unverbindliche Preisempfehlungen abgeben. Darüber hinaus war der Online-Handel jedenfalls bis zum Jahr 2016 nur einigen wenigen Händlern vorbehalten.

Bei der Festsetzung des Bußgeldes habe man berücksichtigt, dass Fond Of mit dem Kartellamt kooperiert habe und das Verfahren einvernehmlich abgeschlossen werden konnte. Der Bußgeldbescheid ist damit rechtskräftig. Das Verfahren gegen beteiligte Händler und Verantwortliche bei Fond Of wurde eingestellt. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde eingeleitet, die ebenfalls Ermittlungen gegen Fond Of führte. Im Januar 2019 war es zudem zu einer Durchsuchungsaktion gekommen.