home Politik Justizreformen: EU-Kommission leitet Strafverfahren gegen Polen ein

Justizreformen: EU-Kommission leitet Strafverfahren gegen Polen ein

Schon seit 2016 macht die konservative Regierungspartei (PiS) in Polen europaweit mit ihren umstrittenen Justizreformen Schlagzeilen. Nun scheint das Fass übergelaufen zu sein, denn die EU-Kommission reicht offiziell Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen Polen ein. Wie Vertreter der EU-Kommission in Brüssel erklärten, verstoße ein von der Regierungspartei eingeführtes Gesetz gegen EU-Recht. Im Detail geht es um die Zwangspensionierung von Richtern, die den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und damit die Rechtsstaatlichkeit untergrabe.

Polen schickt Richter in Zwangsruhestand

INFO-BOX:
Prawo i Sprawiedliwość (PiS)
Die Prawo i Sprawiedliwość ("Recht und Gerechtigkeit") wurde 2001 vom damaligen Justizminister Lech Kaczyński und seinem Zwillingsbruder Jarosław gegründet. Sie gilt als gemäßigt EU-skeptisch und wird als nationalkonser-vativ, christdemokratisch und (rechts-)populistisch charakterisiert.
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Stein des Anstoßes ist ein umstrittenes Gesetz, welches das Pensionsalter von Richtern am obersten Gericht des Landes von 70 auf 65 Jahre absenkt. Seitdem das entsprechende Gesetz im Juli dieses Jahres in Kraft getreten ist, hat die polnische Regierung bereits zahlreiche Amtsträger in den Zwangsruhestand geschickt und die Stellen entsprechend neu besetzt. Besonders pikant ist an dieser Stelle, dass der Staatspräsident der Verlängerung der normalen Amtszeit generell zustimmen muss. Kritiker werfen der Regierungspartei vor, mit Hilfe der Zwangspensionierung missliebige Richter loswerden zu wollen.

Interessant ist hier auch, dass die Reform allein die Posten von 27 der 72 höchsten Richterrinnen und Richter Polens bedroht. Laut Angaben der EU-Kommission widerspricht dieses Vorgehen der Unabhängigkeit der Justiz und dabei insbesondere dem Prinzip der Unabsetzbarkeit von Richtern. Mit dem nun eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren vor dem EuGH reagiert die EU-Kommission nun darauf, dass Polen das entsprechende Gesetz auch nach mehrfachen Aufforderungen hin nicht geändert hat.

Stimmrechtsverlust im EU-Ministerrat droht

Sollte die Klage vor dem EuGH erfolgreich sein, ist Polen von Rechtswegen dazu gezwungen, die entsprechenden Gesetze zu ändern. Folgt die Regierungspartei PiS dem Urteil nicht, drohen Polen massive Strafzahlungen an die Europäische Union. Da das diskussionswürdige Gesetz aber nur die Spitze des Eisbergs im nunmehr zwei Jahre andauernden Kampf um die Rechtsstaatlichkeit in Polen ist, hat die EU-Kommission parallel auch ein politisches Strafverfahren gegen Polen eingeleitet.

Das ist ein Novum, denn erstmals überhaupt wird damit ein EU-Mitglied nach Artikel 7 des EU-Vertrags wegen Vertragsverletzungen in Bezug auf die „mögliche Gefährdung von EU-Grundwerten“ verklagt. Verfahren nach Artikel 7 gehen deutlich weiter als normale Vertragsverletzungsverfahren. Im schlimmsten Fall kann es gar dazu kommen, dass Polen sein Stimmrecht im EU-Ministerrat verliert. Wie weit die Eskalation tatsächlich geht, lässt sich allerdings noch nicht final abschätzen.

Nach einer ersten Anhörung und Beratung im Kreis der Mitgliedsstaaten werden voraussichtlich im Herbst weitere Schritte beraten. Zumindest im Hinblick auf das EuGH-Verfahren signalisiert Polen Kooperationsbereitschaft, sofern ein entsprechendes Urteil fallen sollte. Dem polnischen TV-Sender TVN24 sagte Außenminister Jacek Czaputowicz, dass man das Urteil des EuGHs akzeptieren werde. Nun hängt es also von der europäischen Justiz ab, wie es mit Polens Justiz weitergeht.