home Gesundheit, Panorama Zu hoher THC-Gehalt: Lidl ruft zahlreiche Cannabis-Produkte zurück

Zu hoher THC-Gehalt: Lidl ruft zahlreiche Cannabis-Produkte zurück

Der Lebensmittel-Discounter Lidl ruft wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln Gebäck, Tee, Öl und Proteinriegel zurück. Betroffen von dem Rückruf sind die folgenden Waren des tschechischen Herstellers Euphoria Trade s.r.o., unabhängig vom Mindesthaltbarkeitsdatum: Mary & Juana Premium Cannabis Cookies (Chocolate, Classic, Cranberry, Hash), Euphoria Tea of Mind Cannabis Tea und Euphoria Raw Cannabis Protein Bar Apple. Ebenfalls zurückgerufen wird das „Vita D’or Bio Hanföl kaltgepresst 250 ml“ des Herstellers P. Brändle GmbH sowie der „Solevita Hanf Tee 0,75 Liter“ des Produzenten Hermann PF Getränke GmbH mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 12.07.2022 und 13.07.2022. Die betroffenen Waren führt der Discounter nicht länger im Sortiment.

Verzehr kann zu Nebenwirkungen führen

In den Lebensmitteln sei bei Kontrollen ein erhöhter Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Ein Verzehr dieser Produkte könne daher unerwünschte Folgen mit sich bringen. Dazu gehören beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. „Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden“, warnte das Unternehmen. Die Artikel des tschechischen Herstellers sowie der P. Brändle GmbH und der Hermann PF Getränke GmbH wurden in ganz Deutschland vertrieben.

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

INFO-BOX:
Tetrahydrocannabinol (THC)
Tetrahydrocannabinol ist eine psychoaktive Substanz. Sie kommt in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vor. THC wird dabei der Haupanteil der berauschenden Wirkung zugesprochen.
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Der Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden geprüft werden. Laut den Ermittlern geht es um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwalt Heilbronn erklärte, man untersuche, on die Produkte THC oder CBD enthalten.

Für Artikel mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung notwendig. Der THC-Anteil in einem Produkt darf den Wert von 0,2 Prozent nicht überschreiten. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an THC ist hierzulande verboten. Momentan handele es sich aber lediglich um einen Prüfvorgang und kein Ermittlungsverfahren, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Alle vom Rückruf betroffenen Produkte können von Kunden in allen Lidl-Filialen in Deutschland zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Vorlage eines Kassenbons.