Der ägyptische TV-Journalist Ahmed Mansur wurde in Berlin festgenommen, was im Internet sowie bei diversen Medien europaweit für Aufsehen gesorgt hatte. Der 52-jährige kommt nunmehr jedoch frei und wird zudem nicht nach Ägypten ausgewiesen. Die ägyptische Regierung hatte die Auslieferung gefordert. Dieser Forderung wird die Bundesregierung laut Auskunft der Berliner Justiz nicht nachkommen.
Gefährder der inneren Sicherheit Ägyptens?
Al Jazeera (im deutschsprachigen Raum zuweilen auch Al Dschasira, übersetzt „Die Insel“ oder „Die Arabische Halbinsel“) ist ein arabischer Nachrichtensender mit Sitz in Doha, Katar. Al Jazeera hat vier Funkhäuser in Katar, Kuala Lumpur, London und Washington, D.C. |
Festgenommen wurde Ahmed Mansur, als er über den Flughafen Tegel in Berlin Deutschland verlassen wollte. Er wurde daraufhin der JVA Moabit zugeführt. Als Grund der Festnahme gilt ein Haftbefehl gegen Mansur, der in Ägypten ausgestellt wurde und der ein Fahndungsersuchen via Interpol zur Folge hatte. Mansur wird beschuldigt, über den TV-Sender Al-Dschasira Unwahrheiten zu verbreiten und damit die innere Sicherheit in Ägypten massiv zu gefährden. Der Rechtsanwalt von Ahmed Mansur, Fazli Altin, kritisierte die Aufruhrvorwürfe der ägyptischen Behörden gegen seinen Mandanten als unbestimmt.
Prominenter Kritiker der ägyptischen Regierung
Der TV-Sender Al-Dschasira steht in Ägypten massiv im Fokus der Regierung, da der Sender im Ruf steht, die verbotene Muslim-Brüderschaft zu unterstützen. Der TV-Sender hatte sich in der jüngeren Vergangenheit als Gegner der ägyptischen Regierung positioniert und gilt als massiver Kritiker des Präsidenten Abdelfattah al-Sisi. Die Zukunft von Ahmed Mansur nach seiner Entlassung aus der JVA Moabit gilt als ungewiss, vorerst darf er jedoch im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verbleiben und wird somit aus sicherer Entfernung die Gelegenheit bekommen, sich eingehend zu den Vorwürfen gegen ihn zu äußern. Die Entscheidung, den TV-Journalisten nicht auszuliefern, begründet sich auf den Umstand, dass Deutschland generell keine Auslieferungen von international gesuchten Menschen vornimmt, wenn die Befürchtung besteht, dass dem ausgelieferten Menschen im Zielland eine Gefahr für Leib und Leben droht.