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Aldi Nord: Albrecht-Erben unterliegen vor Gericht

Im Streit um die Macht beim Discounter Aldi Nord haben die Erben des 2012 verstorbenen Gründersohns Berthold Albrecht eine Niederlage erlitten. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht bestätigte am Donnerstag in einem Beschluss, dass die aktuelle Besetzung des Vorstands der Jakobus-Stiftung unrechtmäßig sei. Nun müssen zwei der vier Posten im Stiftungsvorstand neu besetzt werden.

Aldi Nord im Besitz von drei Stiftungen

INFO-BOX:
Aldi (Albrecht Diskont)
Karl Albrecht sen. eröffnete 1913 unter seinem Namen einen Tante-Emma-Laden in Essen. 1945 übernahmen dessen Söhne Theo und Karl den elterlichen Familienbetrieb. 1955 hatte die Albrecht KG bereits 100 Standorte in Nordrhein-Westfalen. 1961 beschlos-sen die Brüder die Tren-nung in Aldi Süd und Nord.
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Ein entsprechender Beschluss der Stiftungsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde sei rechtmäßig und sofort vollziehbar, betonte der Senat. Dies würde die Macht der Familie in dem wichtigen Gremium zukünftig deutlich einschränken. Der Beschluss des Gerichts ist nicht anfechtbar.

Hintergrund des Rechtsstreits ist die komplizierte Eigentümerstruktur bei Aldi Nord. Das Unternehmen ist im Besitz von drei Stiftungen in Schleswig-Holstein: der Markus-, der Lukas- und der Jakobus-Stiftung. Große Investitionen und wichtige Entscheidungen können von den Stiftungen nur einstimmig freigegeben werden.

Das Oberverwaltungsgericht hatte im Dezember 2017 eine Satzungsänderung der Jakobus-Stiftung für rechtens erklärt. Mit dieser hatte Berthold Albrecht kurz vor seinem Tod den Einfluss der Familienerben auf die Geschicke des Discounters beschränkt. Im Stiftungsvorstand sollen demnach nur noch zwei Familienmitglieder vertreten sein. Hinzukommen sollen ein Vertreter des Veraltungsrats der Unternehmensgruppe Aldi Nord und ein Anwalt aus dem Umfeld des Unternehmens. Die Familie wehrt sich jedoch seit Jahren gegen diese Regelung.

Auszahlungen an Erben unterlagen „gänzlich der Willkür“

Aktuell ist der Stiftungsvorstand noch mit drei von der Stiftung begünstigten Töchtern Berthold Albrechts sowie einem Anwalt besetzt, der die Familie berät. Er erfüllt laut Gericht jedoch nicht die Anforderungen der Stiftungssatzung. Die satzungswidrige Zusammensetzung des Vorstands der Stiftung führe zu dessen Beschlussunfähigkeit, urteilte das Oberverwaltungsgericht. Dies gefährde den Zweck der Stiftung, der unter anderem darin bestehe, die Unternehmensgruppe Aldi Nord mit den Erträgen des Stiftungsvermögens zu fördern.

Zudem bestehe die Gefahr, dass durch die vom Stiftungsvorstand beschlossenen Ausschüttungen an die Familienmitglieder diese Aufgabe zu kurz komme. Denn die Höhe der Auszahlungen an die Familienmitglieder sei „gänzlich der Willkür“ der derzeitigen Stiftungsvorstände ausgesetzt und aufgrund der fehlerhaften Zusammensetzung des Gremiums nicht legitimiert. Aufgrund des öffentlichen Interesses, der Dringlichkeit sowie zum Erhalt der Verkehrsfähigkeit der Stiftung und zum Schutz ihrer Integrität ordnete das Gericht zudem die sofortige Vollziehbarkeit der Entscheidung an.