Mit seiner ungewöhnlichen Spendierfreudigkeit war am Samstag ein Junge der Polizei im bayrischen Bad Tölz aufgefallen. Der 13-Jährige hatte ihm bekannten Jugendlichen und Passanten Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehreren Tausend Euro geschenkt. Der Polizei erklärte er, so neue Freunde finden zu wollen. Mittlerweile gibt es aber Zweifel an dieser Geschichte.
1. Vermutlich fünfstelliger Betrag verteilt
2. Schenkung womöglich nicht rechtens
Vermutlich fünfstelliger Betrag verteilt
Taschengeldparagraph |
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Als Taschengeldparagraph wird §110 des BGB bezeichnet. Ab dem 7. Lebensjahr gilt so ein Vertrag als rechtswirksam, wenn ein gesetzlicher Vertreter oder ein Dritter mit Zustimmung desselben dem Kind die dazu benötigten Mittel überlassen hat. |
Wie viel Geld der 13-Jährige unter die Leute brachte, versuchen die Beamten derzeit noch zu ermitteln. Als man den Jungen nach Hinweisen von Passanten aufgriff, hatte dieser noch ein Bündel Geldscheine im Gepäck, dessen Wert sich auf beinahe 10.000 Euro belief. Zuvor soll er Bargeldpakete im Wert zwischen 100 und 2.400 Euro verteilt haben. Davon wurden bereits rund 4.500 Euro von ehrlichen Beschenkten zurückgegeben, weil ihnen das Verhalten des Jungen merkwürdig vorgekommen war. Sie machten letztlich auch eine Streife auf ihn aufmerksam.
Schenkung womöglich nicht rechtens
Noch konnte nicht der gesamte verteilte Betrag eingesammelt werden. Die Polizei bittet deshalb auch die übrigen Passanten, das erhaltene Geld zurückzugeben – nicht nur, weil es möglicherweise gestohlen sein könnte. Da für den 13-Jährigen noch der sogenannte Taschengeldparagraf (siehe Info-Box) gilt, ist fraglich, ob die Schenkung überhaupt rechtens war.