Ende Juni sorgten Meldungen, die EU plane, die Panoramafreiheit abzuschaffen, für einen Sturm der Entrüstung. Unzählige professionelle und Hobbyfotografen fürchteten, nach einer Gesetzesänderung auf öffentlichen Plätzen nur noch eingeschränkt Bilder machen zu können. Selbst Urlaubsfotos sah man in Gefahr. Jetzt ist der vom Rechtsausschuss des Europaparlaments gemachte Vorschlag wieder vom Tisch.
Die Mehrheit der Parlamentarier stimmte gegen die Erweiterung des Urheberrechts. Diese hatte vorgesehen, dass die kommerzielle Nutzung von Fotografien öffentlicher Gebäude oder Kunstwerke nur dann möglich sein soll, wenn der Fotograf zuvor die Einwilligung beim Urheber oder die des Inhabers der Urheberrechte einholt, sollte der Architekt oder Künstler noch nicht länger als 70 Jahre tot sein. Damit wäre die unter anderem in Deutschland geltende Panoramafreiheit bedroht gewesen, die es erlaubt, Bilder von Gebäuden und öffentlichen Kunstwerken kommerziell zu verwerten.
Wikipedia sieht Wissensvermittlung bedroht
Die Panoramafreiheit ist eine in vielen Rechtsordnungen der Welt vorgesehene Einschränkung des Urheberrechts, die es jedermann ermöglicht, urheberrechtlich geschützte Werke, beispielsweise Gebäude, Kunst am Bau oder Kunst im öffentlichen Raum bildlich wiederzugeben, ohne dass hierfür der Urheber des Werkes um Erlaubnis ersucht werden muss. |
Dass diese nun nicht umgesetzt wird, ist für die Piratin Reda nur ein Teilerfolg. Sie will dafür kämpfen, die Panoramafreiheit europaweit einheitlich zu regeln. Bisher ist diese in Ländern wie Frankreich, Italien, Luxemburg, Belgien und Griechenland keine Selbstverständlichkeit. Hier müssen Fotografen Genehmigungen einholen, sollten sie ihre Bilder von öffentlichen Kunstwerken und Gebäuden verkaufen wollen.