home Panorama Günstiger Wareneinkauf: Mitarbeiter von dm sollen Schnäppchen-Angebote bei der Konkurrenz shoppen

Günstiger Wareneinkauf: Mitarbeiter von dm sollen Schnäppchen-Angebote bei der Konkurrenz shoppen

Wer im Wettbewerb bestehen will, muss einfallsreich sein. Was das bedeuten kann, zeigt das Beispiel der Drogeriemarktkette dm. Das Unternehmen hält Mitarbeiter an, bei der Konkurrenz einzukaufen, wenn es dort günstiger ist. Die Waren sind dann allerdings nicht für den Hausgebrauch gedacht – sie landen in den eigenen Regalen.

Günstige alternative Einkaufsquelle

INFO-BOX:
dm
Der erste dm-Drogeriemarkt wurde 1973 in Karlsruhe eröffnet. Mit rund 3.350 Filialen und mehr als 56.500 Mitarbeitern ist dm der größte Drogeriekonzern Europas. Im Geschäftsjahr 2015/16 lag der Umsatz von dm in Deutschland bei 7,029 Milliarden Euro.
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Aufgedeckt wurde diese Praxis vom Nachrichtenmagazin Focus, das aus einem internen Papier zitiert, welches dem Bericht zufolge an rund 1.800 Filialen in Deutschland verschickt wurde. Darin heißt es, man solle „strategisch relevante Aktionsartikel bei Wettbewerbern“ kaufen. Welche das sind, gibt die Unternehmensleitung demnach jeden Montagmorgen bekannt.

Von dm wird diese Praxis bestätigt. Etwas Ungewöhnliches sieht man darin nicht, wie Christoph Werner erklärt, der bei der Kette als Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung verantwortlich ist. „Wir stellen unseren Kolleginnen und Kollegen in den Märkten Informationen zur Verfügung, die es ihnen ermöglichen, die günstigste Einkaufsquelle für ihren Markt zu nutzen“, so Werner. Bieten Konkurrenten Produkte aus dem dm-Sortiment an, die unter dem Einkaufspreis beim Hersteller liegen, gehören auch diese zu den Quellen.

Müller löst Rabatt-Coupons anderer Anbieter ein

Auch wenn die Idee kurios erscheinen mag, ist sie nur ein weiteres Beispiel für den Konkurrenzkampf in der Drogeriebranche, bei der auch andere Anbieter alle Register ziehen, um sich Vorteile zu verschaffen. Kürzlich wurde etwa vor Gericht darum gestritten, ob Märkte auch Rabattmarken anderer Anbieter annehmen dürfen. Auf diese Idee war man bei Müller gekommen und warb damit, auch 10-Prozent-Gutscheine von dm, Rossmann und Douglas zu akzeptieren. Der Bundesgerichtshof sah darin keinen Rechtsverstoß und erlaubte Müller die Werbeaktion.

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