Oscar Pistorius droht eine höhere Haftstrafe. Nachdem der ehemalige Paralympics-Star 2014 wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp verurteilt worden war, hob das oberste Berufungsgericht diese Entscheidung nun auf. Nach Ansicht des zuständigen Richters handelte es sich um Mord.
1. Mindestens 15 Jahre Freiheitsentzug
2. Richter: Pistorius konnte nicht von Bedrohung ausgehen
Mindestens 15 Jahre Freiheitsentzug
Prozess gegen Oscar Pistorius |
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Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozeß gegen Oscar Pistorius im Jahr 2014 sowie zu Reaktionen in den (sozialen) Medien (englisch). |
Pistorius hatte am Valentinstag 2013 seine damalige Freundin durch eine geschlossene Toilettentür erschossen. Angeblich war es zuvor zum Streit zwischen den beiden gekommen. Vor Gericht sagte der Sprinter aus, er habe Geräusche im Badezimmer gehört und gedacht, es handle sich um einen Einbrecher. Dieser Darstellung wollte die Staatsanwaltschaft keinen Glauben schenken und ging deshalb in Berufung.
Richter: Pistorius konnte nicht von Bedrohung ausgehen
Für den nun zuständigen Richter Eric Leach spielte die Frage, ob Pistorius wusste, dass er auf Steenkamp schoss, in seiner Urteilsbegründung nur eine untergeordnete Rolle. Pistorius habe eine schwere Schusswaffe eingesetzt und hätte deshalb wissen müssen, dass die Person hinter der Tür verletzt werden konnte. Er habe jedoch nicht sicher sein können, ob derjenige tatsächlich eine Bedrohung darstellt. Es sei unvorstellbar, dass ein rationaler Mensch dann denke könne, er sei berechtigt, mit einer schweren Schusswaffe auf diese Person zu schießen, so Leach. Der Richter beurteilte das Tötungsdelikt deshalb als Mord.