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Bundesverfassungsgericht soll Mietpreisbremse prüfen

Mit der Mietpreisbremse wollte die Bundesregierung drastischen Mietsteigerungen in Ballungsgebieten entgegenwirken und Wohnraum trotz Knappheit erschwinglich halten. Jetzt wird das Gesetz ein Fall für das Bundesverfassungsgericht. Berliner Richter sehen die seit 2015 geltende Regelung als grundgesetzwidrig an.

Landgericht Berlin: Kritik schon im September

Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes hatten Richter des Berliner Landgerichts schon im September geäußert. Damals urteilte man im Streit zwischen einer Vermieterin und einer Mieterin, die eine Rückzahlung verlangte, weil sie die Miete als zu hoch betrachtete. Für den Fall spielte die Rechtmäßigkeit der Preisbremse zwar keine Rolle, in einem Hinweisbeschluss legten die Richter aber ihre Zweifel dar. Das Gesetz verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, hieß es. Im Rahmen eines neuen Falls, bei dem zwei Mieter die höchstzulässige Miete für ihre Wohnung festgestellt haben wollen, wird diese Frage nun relevant. Deshalb haben die Richter des Landgerichts eine Prüfung des Gesetzes beim Bundesverfassungsgericht beantragt und noch einmal klar gemacht, dass man es für problematisch hält.

Gesetz wird nicht in allen Bundesländern umgesetzt

INFO-BOX:
Mietpreisbremse
Das Mietrechts-novellierungsgesetz, umgangssprachlich auch Mietpreisbremse genannt, wurde am 5. März 2015 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Regelung soll zu einer Dämpfung des Mietanstiegs bei Neuvermietungen beitragen. Weitere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“.
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Kern der Argumentation ist die unterschiedliche Behandlung von Vermietern in verschiedenen Städten, die sich durch die Gestaltung des Gesetzes ergibt. Dieses sieht vor, dass die Kosten für Wohnraum bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über dem ortsüblichen Mietspiegel liegen dürfen. Folglich haben Vermieter in Städten wie München mehr Spielraum, weil dort höhere Mieten üblich sind als beispielsweise in Berlin. Gleichzeitig würde das Gesetz Vermieter benachteiligen, die in der Vergangenheit sozialverträgliche Mieten verlangt haben, weil es keine Senkung von Mieten vorschreibt, die bereits vor der Verabschiedung höher als üblich waren.

Zu guter Letzt kritisiert man, dass die Mietpreisbremse nur in einigen Bundesländern umgesetzt wird und die soziale Rechtfertigung fehle. Bei Erlass seien keine Sozialdaten erhoben worden, weshalb es keinen Anhaltspunkt dafür gebe, dass einkommensschwächere Haushalte in München mehr Geld für eine Wohnung ausgeben können als in Berlin. Wie das Bundesverfassungsgericht mit der Vorlage umgeht, ist offen. Sollte es die Bedenken des Landgerichts Berlin teilen, dürfte das allerdings das Aus für das umstrittene Gesetz bedeuten.

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