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NSU-Prozess: Beate Zschäpe streitet jede Beteiligung an Vebrechen ab

Nachdem sie fast 250 Verhandlungstage die Aussage verweigerte, hat die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe sich heute erstmals im NSU-Prozess geäußert. In einer von ihrem Anwalt Mathias Grasel verlesenen Erklärung versuchte sie, sich vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu befreien.

Zschäpe angeblich geschockt von den Morden

INFO-BOX:
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Als NSU-Prozess wird das Gerichtsverfahren gegen mehrere Personen bezeichnet, die in Verbindung mit dem Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) – einer rechtsextremen terroristischen Vereinigung in Deutschland – und den sogenannten NSU-Morden gebracht werden. Es findet seit dem 6. Mai 2013 in München vor dem 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München statt, der auch als Staatsschutzsenat bezeichnet wird.
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Zschäpe sagte unter anderem aus, nach eigenem Verständnis nie Mitglied des Nationalsozialistischen Untergrunds gewesen zu sein. Der Name NSU war demnach eine Idee von Uwe Mundlos, der nach ihrer Darstellung gemeinsam mit Uwe Böhnhardt für die Verbrechen der Gruppe verantwortlich war. Dass der NSU geraubt, gemordet und Sprengstoffanschläge verübt hat, bestritt die 40-Jährige nicht. An der Planung und Durchführung will sie jedoch nicht beteiligt gewesen sein. Im Gegenteil: Zschäpe soll in den meisten Fällen erst später erfahren haben, was vorgefallen war.

Über die Taten der beiden Männer sei sie schockiert gewesen, habe aber aus Angst vor einer Haftstrafe nicht den Mut gehabt, sich loszusagen. Zu den Motiven für die einzelnen Verbrechen äußerte sie sich nicht, bestritt aber, dass es einen politischen Hintergrund oder Profilierungsdrang gegeben habe. Wie das zum 2011 entdeckten Bekennervideo passt, dessen Inhalt sie zum ersten Mal im Gerichtssaal gesehen haben will, erklärte sie nicht.

Einzig zum Mord an der Polizistin Michèle Kiesewetter gab Zschäpe Antworten. Beim 2007 erfolgten Angriff auf sie und ihren Kollegen hätten sich Böhnhardt und Mundlos neue Waffen beschaffen wollen, da sie vermuteten, dass Polizei-Pistolen zuverlässiger als ihre eigenen Waffen seien. Verantwortung übernahm Zschäpe lediglich für die Explosion und den Brand in der Zwickauer Wohnung des Trios. Damit habe sie Böhnhardts und Mundlos‘ Wunsch erfüllt, nach dem Auffliegen der Gruppe Spuren zu verwischen. Schaden wollte sie nach eigener Aussage aber auch damit niemanden.

Ausführungen für Opferanwälte und Beobachter unglaubwürdig

In einer ersten Reaktion bezeichneten die Anwälte der Opferfamilien die Ausführungen Zschäpes als unglaubwürdig und werteten sie als Versuch, sich von jeder Schuld freizusprechen. Prozessbeobachter wie der Rechtsextremismus-Experte Patrick Gensing gestanden Zschäpe ebenfalls wenig Glaubwürdigkeit zu. Nach Ansicht von Gensing habe die Angeklagte versucht, sich als „armes Mädchen mit einer schweren Kindheit in der DDR, das an die falschen Jungs geraten war“ darzustellen, was allerdings nicht zum Bild einer selbstbewussten Frau passe, welches die bisherigen Erkenntnisse über sie gezeichnet haben. Bundesanwalt Herbert Diemer bezeichnete die Aussage als ein Beweismittel unter vielen, wollte aber keine weitere Bewertung abgeben.

Fragen beantwortete Zschäpe heute nicht und wird sich auch weiterhin nur schriftlich äußern. Dazu soll das Gericht der Angeklagten einen Fragenkatalog zukommen lassen, den sie in den nächsten Tagen abarbeiten will.

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