Im Kampf gegen den Mangel an lebensrettenden Spenderorganen haben heute mehrere Bundestagsabgeordnete einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt. Der von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach und anderen Politikern initiierte Entwurf sieht eine doppelte Widerspruchsmöglichkeit vor. Demnach wird jeder zum Organspender, wenn er dem nicht selbst widersprochen hat oder seine Angehörigen dies tun, wenn der Betroffene dazu nicht mehr in der Lage ist. Bei dieser Lösung könne jedoch von einer Spende keine Rede mehr, kritisierte Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz.
1. Stiftung: Schweigen heißt nicht Zustimmung
2. Zahl der Organspender 2018 wieder gestiegen
Stiftung: Schweigen heißt nicht Zustimmung
Organspendeausweis |
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Der erste Organspendeausweis wurde in Deutschland bereits 1971 ausgegeben. Die ausstellende Person erklärt darin, ob sie im Todesfall der Überlassung aller oder einiger Organe und Gewebe zu Spendenzwecken einverstanden ist oder nicht. Nach dem deutschen Transplantationsgesetz können Jugendliche ab 16 Jahren ihre Bereitschaft zur Organspende wirksam erklären, bereits ab 14 Jahren kann einer Organspende wirksam widersprochen werden. |
Spahn selbst will seinen Vorschlag nicht als „Organspendepflicht“ verstanden wissen. In 20 von 28 EU-Ländern gebe es bereits eine Widerspruchsregelung – und zwar jeweils mit einer hohen Akzeptanz, so der Bundesgesundheitsminister. SPD-Fraktionsvize Lauterbach verwies darauf, dass die Zahl von 10.000 Wartenden auf ein Spenderorgan etwa zehn Mal so hoch sei die der tatsächlichen Transplantationen. Die abstrakte Bereitschaft zu spenden sei aber wesentlich höher als die der tatsächlichen Spender.
Eine andere parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten wirbt unterdessen für die Beibehaltung der jetzigen Lösung, ergänzt durch verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger sowie ein bundesweites Online-Register. Der Vorschlag der Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und der Linken-Abgeordneten Kathrin Vogler sieht vor, dass beispielsweise im Rahmen von ärztlichen Untersuchungen oder der Verlängerung des Personalausweises auch die verbindliche Haltung zum Thema Organspende abgefragt wird. So solle die Organspende als „bewusste und freiwillige Entscheidung“ beibehalten und gestärkt werden. Die Widerspruchslösung wecke hingegen Ängste und senke das Vertrauen in die Organspende, sagte Baerbock in einer Stellungnahme.
Zahl der Organspender 2018 wieder gestiegen
Wann der Bundestag über die beiden Entwürfe berät, steht derzeit noch nicht fest. Seit Jahren herrscht hierzulande ein Mangel an Spenderorganen. Dabei ist 2018 erstmals seit fast zehn Jahren die Zahl der Organspender wieder gestiegen. So spendeten im vergangenen Jahr 955 Menschen nach dem Tod ihre Organe für schwerkranke Patienten. Im Vergleich zu 2017 ist dies ein Anstieg von knapp 20 Prozent.
Doch wie wird man eigentlich Empfänger einer neuen Niere oder eines Herzens? Und wer kommt als Organspender infrage? Wir beantworten Fragen zur Lebendspende und zur postmortalen Organspende.
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Für eine Organspende kommt grundsätzlich jeder Mensch in Betracht, der über gesunde und funktionierende Organe verfügt. Das Alter spielt bei der Organspende nur eine untergeordnete Rolle, allerdings gibt es für bestimmte Organe wie die Haut oder auch Bänder und Sehnen Altersobergrenzen. Eine Organspende kann postmortal oder bereits zu Lebzeiten erfolgen. Für eine Lebendspende kommen allerdings nur direkte Verwandte, Ehepartner oder Personen, die dem Empfänger nachweislich persönlich nahestehen, infrage.