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Reform der Grundsteuer: Bund und Länder einigen sich auf Eckpunkte

Bund und Länder haben sich nach langem Ringen auf Eckpunkte für eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Nach einem Spitzentreffen mit den Finanzministern der Bundesländer sagte Bundesfinanzminister Olaf Scholz, man wolle ein Modell, bei dem Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten herangezogen werden. Dies sei „eine sozial gerechte Lösung“, so der SPD-Politiker weiter. Auf der Basis der Übereinkunft soll nun ein Gesetzentwurf ausgearbeitet werden, dem auch die Länder zustimmen müssen.

Grundsteuer bringt Kommunen 14 Milliarden Euro jährlich

INFO-BOX:
Grundsteuer
Die Grundsteuer gehört zu den ältesten direkten Steuern und wurde ursprünglich als kirchlicher und grundherrlicher Grudzehnt und Grundzins eingetrieben. Im 18. Jahrhundert begann die Erstellung der Grundkataster, mit der Miquel’schen Steuerreform erhielten die Gemeinden in Preußen ab 1893 die Einnahmen aus der Grundsteuer. Nach der Reichsfinanzreform 1920 waren alle Länder zur Ausschöpfung der Grundsteuer verpflichtet.
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In dem Eckpunktepapier, das der „Deutschen Presseagentur“ vorliegt, heißt es, der Ausgangspunkt für die Bewertung von Grund und Boden seien die Bodenrichtwerte. Die Reform werde zudem „aufkommensneutral gestaltet“ – das bedeutet, dass wie bisher jedes Jahr rund 14 Milliarden Euro an die Kommunen fließen sollen. Regionale Mehrbelastungen soll es nicht geben. Damit ist das von Bayern sowie der FDP favorisierte Modell, bei dem sich die Steuerhöhe pauschal an der Grundstücksfläche orientiert hätte, vom Tisch. „Das Baujahr ist für die Ermittlung des Grundstückswerts ein notwendiger Bewertungsparameter“, heißt es in dem Papier. Hinzu kommen neben dem regionalen Bodenwert demnach auch die in der jeweiligen Region geltenden Durchschnittsmieten.

Scholz ursprüngliches Modell war aus Sorge vor zu viel Bürokratie und Klagefluten auf Ablehnung gestoßen. Danach sollte u.a. jede einzelne Nettokaltmiete zur Steuerberechnung einbezogen werden, für Eigentümer hätte man demnach fiktive Mieten festlegen müssen. Dies hätte gerade in gefragten Gegenden auch für Mieter zu einer spürbaren Mehrbelastung geführt. „Ich bin dankbar, dass es gelungen ist, ein sehr gutes Zwischenergebnis zu erzielen“, sagte der hessische Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) für die Unionsseite. Es sei wichtig gewesen, deutliche Vereinfachungen zu erzielen. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) sieht hingegen eine Einigung „noch ziemlich weit entfernt“. Die verhandelten Eckpunkte sehe er als erste vorsichtige Annäherung und „Gesprächsgrundlage für ein neues Modell“. Auch Scholz sagte, die Eckpunkte müssten nun konkretisiert und durchgerechnet werden.

Bundesverfassungsgericht: Bemessungsgrundlage „völlig überholt“

Das Bundesverfassungsgericht hatte die Grundsteuer in ihrer jetzigen Form im vergangenen Jahr für grundgesetzwidrig erklärt. Dem Gericht zufolge seien die Einheitswerte für Grundstücke, auf denen die Berechnung der Grundsteuer basiert, seit mehr als 50 Jahren nicht mehr angepasst worden und damit „völlig überholt“. Die Richter forderten als Konsequenz eine Neuregelung bis Ende 2019. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die bundesweit mehr als 11.000 Kommunen. Deren Höhe ist nicht nur für Immobilienbesitzer, sondern auch für Mieter entscheidend, da die Steuer von den Eigentümern auf die Miete umgelegt werden darf.