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Sachsen-Anhalt: CDU und AfD könnten geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu Fall bringen

Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags im kommenden Jahr, hat sich die schwarz-grüne Koalition in Sachsen-Anhalt am Dienstag nicht auf einen Kompromiss einigen können. Die Abstimmung im Medienausschuss im Magdeburger Landtag werde um eine Woche verschoben, gab Grünen-Chef Sebastian Striegel nach mehrstündigen Verhandlungen bekannt. Die CDU-Fraktion sperrt sich im Gegensatz zu den anderen Fraktionen weiter gegen die Erhöhung.

Grüne drohen mit Koalitionsbruch

INFO-BOX:
Entwicklung von
Rundfunkgebühr und
Rundfunkbeitrag
seit 1953
1953: 7,00 DM
1970: 8,50 DM
1974: 10,50 DM
1979: 13,00 DM
1983: 16,25 DM
1988: 16,60 DM
1990: 19,00 DM
1992: 23,80 DM
1997: 28,25 DM
2001: 31,58 DM
2002: 16,15 €
2005: 17,03 €
2009: 17,98 €
2015: 17,50 €
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Am 1. Januar 2021 soll der Rundfunkbeitrag bundesweit um 86 Cent von bisher 17,50 auf 18,36 Euro angehoben werden. Damit die Erhöhung in Kraft treten kann, müssen nicht nur alle Ministerpräsidenten, sondern auch die jeweiligen Landesparlamente zustimmen. Zwölf Parlamente haben dies bereits getan. In Sachsen-Anhalt ist die CDU jedoch vehement gegen die Erhöhung, alle anderen Fraktionen mit Ausnahme der AfD votieren dafür. Bleibt die CDU bei ihrer Haltung, steht nicht nur bundesweit die Erhöhung des Rundfunkbeitrags auf der Kippe, sondern auch der Fortbestand der Landesregierung in Sachsen-Anhalt. Die CDU regiert in dem Bundesland in einer Kenia-Koalition mit SPD und Grünen. Bei einer Abstimmung über die Erhöhung könnte sie nun gemeinsam mit der oppositionellen AfD eine Mehrheit im Landtag bilden und die eigenen Koalitionspartner samt den Linken überstimmen. Für diesen Fall haben die Grünen bereits mit einem Bruch der Koalition gedroht.

Die CDU will nun zuallererst Zeit für weitere Gespräche gewinnen. Eigentlich hätte der Medienausschuss am Mittwoch entscheiden sollen, welchen Umgang mit dem Rundfunkstaatsvertrag samt Beitragserhöhung er dem Plenum für die abschließende Sitzung Mitte Dezember empfiehlt. Dies soll nun erst am 9. Dezember geschehen und damit nur eine Woche vor der Landtagssitzung. Gestern bereits brachte Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) eine Neuverhandlung über den Rundfunkstaatsvertrag ins Gespräch. Dieser sei wegen der Corona-Krise nicht entscheidungsreif. Daher solle die Landesregierung aufgefordert werden, die Änderung des Rundfunkstaatsvertrages zurückzuziehen. Anschließend wolle man mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) und anderen verantwortlichen Partnern in Verhandlungen treten. Damit wolle man „eine Neuberechnung, eine Diskussion über den Auftrag, den Umfang und die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ erreichen, so CDU-Fraktionschef Siegfried Borgwardt.

Sender könnten Bundesverfassungsgericht anrufen

Kritik am Verhalten und den Plänen der CDU kommt indes nicht aus Sachsen-Anhalt, sondern auch aus der Bundespolitik. Der Ministerpräsident müsse „den Schlamassel aufräumen“, sagte SPD-Landeschef Andreas Schmidt. Die medienpolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Elisabeth Motschmann, warnte, man sollte mit der AfD „auf keinen Fall gemeinsame Sache machen“. Grünen-Chef Robert Habeck sagte, er hoffe, dass die CDU ein Interesse an einer konstruktiven Lösung habe. „Ihr ist inzwischen hoffentlich klar, worum es geht“. Sollte der Rundfunkstaatsvertrag bis Jahresende nicht ratifiziert werden, wird er gegenstandslos. Dies würde zu einer Unterfinanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten führen. Es gilt als sicher, dass diese dann das Bundesverfassungsgericht anrufen werden.