home Politik Verfassungsgerichtshof: AfD darf in Sachsen nur mit 30 Kandidaten zur Landtagswahl antreten

Verfassungsgerichtshof: AfD darf in Sachsen nur mit 30 Kandidaten zur Landtagswahl antreten

Bei der Landtagswahl in Sachsen am 1. September darf die „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied heute der Sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei. Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli mitgeteilt hatte, dass die AfD wegen Formfehlern nur mit 18 der ursprünglich 61 aufgestellten Kandidaten zur Wahl antreten dürfe.

Urban: Kein zweiter Gang vor Bundesverfassungsgericht

Beanstandet wurde für die Plätze 19 bis 61 unter anderem, dass die Partei ihre Kandidaten auf zwei getrennten Parteitagen bestimmte und das anfangs beschlossene Wahlverfahren später wieder änderte. Dadurch sah der Wahlausschuss die Chancengleichheit der Kandidaten nicht gewährleistet. Die AfD hätte dadurch vor allem Direktmandate gewinnen müssen, um in den Landtag einzuziehen. Das Landesverfassungsgericht bestätigte mit seinem heutigen Urteil eine Eilentscheidung vom 25. Juli. Bereits damals waren die Richter zu dem Schluss gekommen, dass die Entscheidung des Landeswahlausschusses nach „vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig“ sei. Nun hieß es, hinsichtlich der Listenplätze 19 bis 30 verletze der Beschluss des Ausschusses die Beschwerdeführer in ihrem Recht auf Gleichheit der Wahl.

INFO-BOX:
Urteil
Das vollständige Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 16. August 2019 können Sie mit einem Klick auf „mehr dazu“ einsehen (PDF).
mehr dazu
Die AfD hatte bereits vor der heutigen Entscheidung damit gerechnet, dass die Leipziger Verfassungsrichter nicht die gesamte Liste zulassen würden. Daher hatte Sachsens Parteichef Jörg Urban für diesen Fall bereits eine Beschwerde beim Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages angekündigt. Ein solches Verfahren könnte jedoch erst nach den Landtagswahlen erfolgen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Entscheidung des Wahlausschusses die Verteilung der Sitze im Landtag beeinflusst hat, könnte man die gesamte Wahl für ungültig erklären. Außerdem will Urban Strafanzeige gegen die Landeswahlleitung und voraussichtlich auch gegen Vertreter des Innenministeriums stellen. Einen zweiten Gang vor das Bundesverfassungsgericht schloss er hingegen aus. Bereits am 24. Juli war die AfD mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Gericht nahm die Klage damals wegen einer mangelhaften Begründung nicht zur Entscheidung an.

AfD liegt in Sachsen bei rund 26 Prozent

Der Co-Vorsitzende der AfD im Bund, Jörg Meuthen, äußerte in einer ersten Stellungnahme: „Nun ist auch höchstrichterlich bestätigt worden, dass der Landeswahlausschuss die AfD rechtlich falsch behandelt hat. Der sächsische Innenminister sollte sich sehr gut überlegen, ob die Landeswahlleiterin unter diesen Umständen überhaupt noch tragbar ist.“ Der Chemnitzer Politologe Eckhard Jesse geht davon aus, dass die AfD sogar davon profitiert hätte, wäre die Landesliste auf nur 18 Kandidaten beschränkt geblieben. „Das hätte einen Solidarisierungseffekt bei den Wählern ausgelöst“, sagte er gegenüber der „BILD“. „Es ist wahrscheinlich, dass die AfD dann noch mehr Wahlkreise direkt gewonnen hätte.“ Neuesten Umfragen zufolge kann die Partei in Sachsen mit bis zu 26 Prozent der Stimmen rechnen.