home Sport WM 2006: Ehemalige DFB-Präsidenten Niersbach und Zwanziger müssen auch in Deutschland vor Gericht

WM 2006: Ehemalige DFB-Präsidenten Niersbach und Zwanziger müssen auch in Deutschland vor Gericht

Die ehemaligen DFB-Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach müssen sich wegen des Skandals um das „Sommermärchen“ 2006 nun doch auch in Deutschland vor Gericht verantworten. Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ heute die Anklage wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung zu. Es bestehe gegen die insgesamt vier Angeklagten ein hinreichender Tatverdacht. Das Oberlandesgericht revidierte damit eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, das im Oktober letzten Jahres die Eröffnung eines Hauptverfahrens abgelehnt hatte. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft erfolgreich Rechtsmittel eingelegt.

Gericht sieht hinreichenden Tatverdacht gegeben

INFO-BOX:
Verfahren WM 2006
OLG Frankfurt
Die vollständige Mitteilung des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Eröffnung eines Verfahrens wegen möglicher Steuerhinterziehung gegen mehrere Verantwortliche der WM 2006 können Sie mit einem Klick auf "mehr dazu" einsehen.
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Zu den weiteren Angeklagten gehören der langjährige DFB-Generalsekretär Horst R. Schmidt sowie der ehemalige Generalsekretär des Weltverbandes FIFA, Urs Linsi. Bereits vor drei Wochen hatte auch die Schweizer Bundesanwaltschaft (BA) Anklage gegen die WM-Macher erhoben. Nach Auffassung der BA sollen Zwanziger, Niersbach, Schmidt und Linsi „arglistig über den eigentlichen Zweck einer Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro getäuscht“. Dadurch machten sie sich des „Betrugs der Mittäterschaft“ (Zwanziger, Schmidt, Linsi) und der „Beihilfe zum Betrug“ (Niersbach) schuldig. Das Oberlandesgericht folgte heute dieser Auffassung: „Nach vorläufiger Bewertung liegt ein hinreichender Tatverdacht dafür vor, dass die vier Angeklagten im Zusammenhang mit der als Betriebsausgabe ‚Kostenbeteiligung Fifa-Gala 2006‘ bezeichneten Rückzahlung eines Darlehens an den Fußballer F.B. (Franz Beckenbauer, d. Red.) in Höhe von 6,7 Mio. Euro im Jahr 2006 eine Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe zur Steuerhinterziehung begangen haben“, so das Gericht in seiner Mitteilung (siehe dazu auch Info-Box).

Nach Angaben des Gerichts drohen den Angeklagten im Falle einer Verurteilung Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Dazu verurteilt werden könne man „bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen“, führte das Gericht weiter aus. Der Rechtsanwalt von Theo Zwanziger, Hans-Jörg Metz, brachte in einer ersten Reaktion sein Unverständnis über die Entscheidung des Frankfurter OLG zum Ausdruck: „Es erstaunt uns schon, dass im Beschluss des Oberlandesgerichts in weiten Teilen die Ausführungen der Staatsanwaltschaft/Generalstaatsanwaltschaft wörtlich abgedruckt werden, unsere dazu ausführlich übermittelte Stellungnahme indes völlig weggelassen wird und eine inhaltliche Auseinandersetzung damit noch nicht einmal im Ansatz erkennbar ist“. Weder die Tatsache noch der Inhalt des Beschlusses änderten jedoch etwas an der Tatsache, dass die Vorwürfe gegen seinen Mandanten unbegründet seien. Daher sehe man der Verhandlung gelassen entgegen, so der Jurist.

Beckenbauer gehört nicht zu den Beschuldigten

Der in der Mitteilung des OLG genannte ehemalige Chef des Organisationskomitees der WM 2006, Franz Beckenbauer, gehört nicht zu den Beschuldigten bei dem Prozess, der vor dem Frankfurter Landgericht stattfinden wird. In der Schweiz hat die Justiz unterdessen das Verfahren gegen den „Kaiser“ wegen seines schlechten Gesundheitszustands von den weiteren Beschuldigten abgetrennt.