Wer Video-on-Demand-Dienste im Ausland nutzen möchte, wird oft von der Mitteilung begrüßt, dass die gewünschten Inhalte am Aufenthaltsort nicht verfügbar sind. Grund dafür sind Lizenzprobleme, denen die Anbieter mit dem sogenannten Geoblocking begegnen. Ab 2018 soll dies zumindest bei vorübergehenden Aufenthalten in anderen EU-Ländern kein Problem mehr sein.
1. Anbieter sollen Hauptwohnsitz bestimmen
2. Geoblocking mit Neuregelung nicht völlig abgeschafft
Anbieter sollen Hauptwohnsitz bestimmen
Geoblocking |
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Mit Geoblocking wird die Technik bezeichnet, Internet-Inhalte regional zu sperren. Durch die IP-Adresse eine Computers kann ein Anbieter feststellen, in welchem Land ein internetfähiges Gerät eine Verbindung zum Internet aufgebaut hat. Besonders häufig kommt das Geoblocking in Deutschland bei Youtube zur Wahrung des Urheberrechts zum Einsatz. |
Um Missbrauch zu vermeiden, ist im Beschluss von vorübergehenden Aufenthalten die Rede. Wie lange diese maximal dauern dürfen, wird jedoch nicht definiert. Dies soll verhindern, dass Nutzer ein Abonnement im Ausland abschließen, um am eigentlichen Wohnort von günstigeren Preisen zu profitieren. Die Anbieter sollen dazu den Wohnort unter Wahrung des Datenschutzes anhand von IP- und Rechnungsdaten oder öffentlich zugänglichen Steuerinformationen bestimmen.
Geoblocking mit Neuregelung nicht völlig abgeschafft
Mit der Neuregelung hoffen die Parlamentarier, die Akzeptanz für legale Streaming-Angebote zu erhöhen, weil der Zugang auch im Ausland erleichtert wird. Das soll Online-Piraterie zurückdrängen. Ganz vom Tisch sei das Geoblocking damit aber noch nicht, kritisierte Julia Reda von der Piratenpartei. Verbraucher könnten auch weiterhin nur Dienste nutzen, die in ihrem Heimatland angeboten werden.