Wer zuhause viel schlechteres Internet hat als vom Provider versprochen, kann ab Dezember Zahlungen an diesen reduzieren. Die Bundesnetzagentur legte dazu am Mittwoch einen Entwurf für die konkrete Ausgestaltung der Verbraucherrechte vor. In dem Kriterienkatalog geht es darum, wie groß die Defizite sein müssen, bevor die Kunden das Minderungsrecht in Anspruch nehmen dürfen. Die angesprochenen Kriterien gelten für den Down- und Upload bei Festnetz-Breitbandanschlüssen.
1. 20 Messungen an zwei Tagen per offizieller Desktop-App
2. Provider müssen Datenübertragungsraten klarstellen
20 Messungen an zwei Tagen per offizieller Desktop-App
Bundesnetzagentur |
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Die Bundesnetzagentur wurde 1988 als Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gegründet. Ihr Sitz ist in Bonn. Als oberste deutsche Regulierungs-behörde bestehen ihre Aufgaben in der Aufrechterhaltung und Förderung des Wettbewerbs in sogenannten Netzmärkten sowie der Moderation von Schlichtungsverfahren. |
Nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur müssen Nutzer dazu an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen der Internet-Geschwindigkeit vornehmen. Erreicht man dabei an beiden Tagen nicht wenigstens ein Mal 90 Prozent der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit, soll ein Minderungsrecht bestehen. Wie viel der Kunde dann von seiner monatlichen Rechnung abziehen kann, steht ebenfalls bereits fest. Bei einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“, kann der Verbraucher so viel mindern, wie der Abstand zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Leistung beträgt. Hat man also beispielsweise einen Vertrag mit einer Mindestgeschwindigkeit von 100 MBit/s abgeschlossen, bekommt aber nur 75 MBit/s geliefert, darf man die Monatsgebühr um 25 Prozent reduzieren.
Provider müssen Datenübertragungsraten klarstellen
Beim Abschluss von Internetverträgen müssen die Anbieter zudem zukünftig in Produktinformationsblättern klarstellen, wie hoch ihre maximalen und minimalen Datenübertragungsraten sind. Ebenso müssen die Provider das Tempo angeben, das üblicherweise zur Verfügung steht. An diesen Werten müssen sich Kunden dann orientieren, um je nach Ergebnis der Messungen weniger zahlen zu dürfen.