Im Ringen um Schadenersatzforderungen im Zuge des Diesel-Abgasskandals zeichnet sich offenbar eine Einigung zwischen Volkswagen und mehreren ehemaligen Vorständen ab. Wie das Wirtschaftsmagazin „Business Insider“ berichtet, soll sich Ex-Chef Martin Winterkorn bereiterklärt haben, etwa zehn Millionen Euro an VW zu zahlen. Entsprechende Vereinbarungen mit den ehemaligen Top-Managern sollen noch in dieser Woche unterzeichnet werden. Damit kommt Winterkorn vergleichsweise glimpflich davon, da Volkswagen ursprünglich eine Milliarde Euro gefordert hatte. Die Höhe der jetzigen Zahlung entspricht etwa der Summe, die Winterkorn früher pro Jahr bei VW verdiente.
1. Bis zu 300 Millionen Euro für VW aus D&O-Versicherung
2. Winterkorn stritt persönliches Verschulden stets ab
Bis zu 300 Millionen Euro für VW aus D&O-Versicherung
Martin Winterkorn |
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Martin Winterkorn wurde 1947 in Leonberg geboren. Nach Stationen bei der Robert Bosch GmbH und bei Audi wechselte er 1993 zu VW. Seit 2007 hatte er den Vorstandsvorsitz der Volkswagen AG und den Aufsichtsratsvorsitz der Audi AG inne. Zudem war er von 2009 bis 2015 Vorstandsvorsitzender der Porsche Automobil Holding SE. |
Die Zahlungen der ehemaligen Topmanager sind finanziell gesehen aber nur Beiwerk. Sie sind jedoch Mittel zum Zweck für weit größere Summen. Volkswagen hatte eine sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung mit einer Deckungssumme von 500 Millionen Euro abgeschlossen, die im Falle von Management-Versagen zum Tragen kommt. Die Chancen, dass der Versicherungsfall nachgewiesen kann, steigen durch eine Einigung mit den Ex-Managern deutlich. Sollte der Versicherungsfall eintreten, würden bis zu 300 Millionen Euro in die Kasse des Konzerns fließen. Weder der Konzern noch die beteiligten Manager und Versicherer wollten sich auf Anfrage zu den laufenden Verhandlungen äußern.
Winterkorn stritt persönliches Verschulden stets ab
Der VW-Aufsichtsrat hatte Ende März beschlossen, von Winterkorn, dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler und vier weiteren ehemaligen Vorständen von VW, Porsche und Audi Schadenersatz wegen der Verletzung aktienrechtlicher Sorgfaltspflichten zu fordern. Der Konzern stützt sich dabei auf ein Gutachten der Kanzlei Gleiss Lutz. Diese hatte in den vergangenen Jahren Millionen Dokumente, Dateien, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft sowie behördliche und gerichtliche Verfahren ausgewertet und selbst über 1.500 Vernehmungen und Interviews geführt.
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats stand im Ergebnis fest, dass es Winterkorn in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Dieselmotoren aufzuklären, die man zwischen 2009 und 2015 in den USA verkauft habe. Außerdem habe der heute 74-Jährige nicht dafür gesorgt, dass die in dem Zusammenhang von den US-Behörden gestellten Fragen umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden. Auch den anderen betroffenen Vorständen warfen die Gutachter Pflichtverletzungen vor. Winterkorn selbst stritt persönliche Fehler bisher stets entschieden ab. Er habe sich korrekt verhalten und „alles Erforderliche getan und nichts unterlassen zu haben, was dazu geführt hätte, den entstandenen Schaden zu vermeiden oder geringer zu halten“.