Jeder Mensch nutzt täglich unzählige Utensilien zur körperlichen Hygiene oder zur Reinigung des Haushalts. Die wenigsten wissen jedoch, wann diese Utensilien ausgedient haben und somit ausgewechselt oder zumindest gewaschen werden müssen. Auch im Bereich der Ersten Hilfe kann das Wissen extrem wichtig sein und im Zweifel sogar Leben retten!
Zahnbürsten bei Krankheit sofort austauschen
Ein sehr gutes Beispiel für ein Utensil, welches oftmals über Gebühr genutzt wird, ist der Putzlappen. Gerade dieser kann jedoch selbst zum Ausgangsort von Bakterien oder Krankheitserregern werden, wenn er bei einer ausgiebigen Nutzung nicht jeden zweiten Tag bei einer Temperatur von 60 Grad gewaschen wird. Als Faustregel für eine ausgiebige Reinigung gilt, dass der Putzlappen nach jedem ausgiebigen Putzvorgang gewaschen werden sollte.
Bei Utensilien der körperlichen Hygiene gelten jedoch andere Standards. So wird dringend empfohlen, die Zahnbürste alle drei Monate auszutauschen, da Essensreste und somit auch Bakterien auf den Borsten verbleiben können. Bei Krankheit sollte die Zahnbürste nach jedem Putzvorgang direkt entsorgt werden, da eine direkte Wiederansteckung nicht ausgeschlossen werden kann. Handtücher sollten einmal wöchentlich ausgetauscht und gewaschen werden, da sich auf ihnen Keime und Bakterien tummeln. Für den Waschgang werden ebenfalls mindestens 60 Grad empfohlen.
Bettbezüge zwei Mal jährlich waschen
Bettbezüge in denen man täglich schläft, werden zwar ebenfalls besonderen Belastungen durch Keime und Bakterien ausgesetzt, doch ist ein Waschgang hier zwei Mal jährlich ausreichend. Die regelmäßigere Reinigung der Bettwäsche ist nicht empfehlenswert, da das Waschwasser die Fasern beschädigen kann. Gleiches gilt auch für die Matratzen und entsprechenden Auflagen. Bei Putzmitteln und Zahncremes sollte der Anwender auf jeden Fall das Haltbarkeitsdatum des Herstellers beachten und diese vorschriftsmäßig lagern. Werden diese Vorschriften beachtet, sollte man sein Hauptaugenmerk auf die Veränderung der Optik oder Konsistenz des Mittels legen. Verändern sich die Hygienemittel, so ist es garantiert Zeit für einen Austausch.
Bei Putzreinigungsmittel kann es durchaus vorkommen, dass der Hersteller keine Angaben zur Mindesthaltbarkeit gemacht hat. Ist dies der Fall, so sollte der Anwender darauf achten, ob sich das verwendete Öl im Mittel von der restlichen Flüssigkeit abgesetzt hat. Spätestens dann wird es Zeit für einen Austausch. Bei Pulverreinigungsmitteln ist der Geruch ein untrügliches Zeichen für die Haltbarkeit. Riecht das Pulver außergewöhnlich unangenehm, sollte es dringend ausgetauscht werden. Es gibt einige Pulverputzmittel, die im Verlauf der Zeit sogar die Farbe verändern, was ebenfalls ein untrügliches Zeichen für einen Austauschbedarf ist.
Erste Hilfe-Kasten nach Unfall austauschen
Ein wichtiger Aspekt des täglichen Lebens, dessen Wirksamkeit ebenfalls stark in Abhängigkeit mit der Hygiene gemacht werden muss, ist der Erste Hilfe-Kasten im Fahrzeug. Da im Falle eines Unfalls der Ersthelfer auf die Zuverlässigkeit des Inhalts angewiesen ist, sollte der Erste Hilfe-Kasten auf jeden Fall auf dem aktuellsten Stand sein. Die Herstellerangaben bezüglich der Haltbarkeit müssen auf jeden Fall beachtet werden, da im Falle einer polizeilichen Kontrolle ein empfindliches Bußgeld fällig wird, wenn der Verbandskasten abgelaufen ist. Bezüglich des Inhalts sei gesagt, dass die Verbandsmulden und Pflaster lediglich für den einmaligen Gebrauch ausgelegt sind. Wenn der Verbandskasten zum Einsatz gebracht wurde, sollte er durch einen neuen ersetzt werden, damit die Vollzähligkeit im Fall eines Unfalls gewährleistet ist.