home Panorama Bundesgerichtshof: Bei 0900er-Nummern haften Eltern nicht immer für ihre Kinder

Bundesgerichtshof: Bei 0900er-Nummern haften Eltern nicht immer für ihre Kinder

Dass Free-to-Play-Spiele, anders als der Name vermuten lassen würde, nicht immer zum Nulltarif genossen werden können, ist bekannt. Schwierig wird es, wenn Kinder ohne das Wissen ihrer Eltern Inhalte kaufen und diese schließlich die Rechnung begleichen sollen. In einem solchen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun ein Urteil gefällt, das Betroffenen mehr Rechtssicherheit verschafft (siehe auch Info-Box).

Credits im Wert von 1.250 Euro bestellt

INFO-BOX:
Urteil
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In verhandelten Fall hatte ein 13-Jähriger einen solchen Free-to-Play-Titel gespielt und sich für Inhalte interessiert, die über das kostenlose Basisspiel hinausgingen und sich gegen Gebühr freischalten ließen. Weil die Rechnung entweder per Kreditkarte oder über die Telefonrechnung beglichen werden konnte, griff er zum Hörer. Ganze 21 Mal rief der Jugendliche bei der 0900er-Nummer der Spielebetreibers an und orderte virtuelle Güter (sogenannte „Credits“) im Wert von 1.250 Euro. Mit den hohen Kosten konfrontiert, weigerte sich die Mutter zu zahlen und zog vor Gericht.

Bei der Verhandlung vor dem BGH erhielt sie nun Recht. Wie die Richter urteilten, müssen Eltern nicht für per Telefon getätigte Geschäfte ihrer Kinder haften, wenn sie diese nicht autorisiert haben. Für die Kosten muss der Dienstleister aufkommen. Bei der Entscheidung berief sich das Gericht auf eine Regelung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Urteil soll Schutz vor Missbrauch erhöhen

Das Urteil dürfte künftig nicht nur Eltern, sondern auch Menschen schützen, deren Telefonanschluss für teure Bestellungen missbraucht wird. Allerdings werden nicht automatisch alle Rechnungen anfechtbar. Rufen Kinder beispielsweise eine Erotikhotline an, müssten Eltern die Kosten weiterhin bezahlen, weil die Gegenleistung während des Telefonats erbracht wird.

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