home Panorama EuGH-Urteil: Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA ist ungültig

EuGH-Urteil: Safe-Harbor-Abkommen zum Datenaustausch zwischen der EU und den USA ist ungültig

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat am Vormittag das sogenannte „Safe-Harbor-Abkommen“ zum Austausch von Daten zwischen der EU und den USA für ungültig erklärt, da die Beschränkung der Befugnisse der nationalen Datenschutzbehörden durch die EU-Kommission deren Kompetenzen überschritten habe. In der Folge könnte es nun für Unternehmen wie Facebook oder Google weitaus schwieriger werden, europäische Daten auf Server in den USA zu übertragen. Sollte die USA den Schutz der zur Verfügung gestellten Daten nicht gewährleisten können, müssten Unternehmen wie beispielsweise Mastercard eventuell sogar ihr Geschäftsmodell in Europa umstellen. Aktuell verhandelt die EU-Kommission über eine Neufassung des Datenschutzes mit den USA, worauf das heutige Urteil deutlichen Einfluß haben wird.

Europäische Bürger können Datenschutz prüfen lassen

Ausgelöst hatte das Verfahren vor dem EuGH der österreichische Student Max Schrems, der Klage gegen Facebook eingereicht hatte, nachdem 2013 die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden über die Praktiken der NSA bekannt geworden waren. Nach Ansicht Schrems seien die Daten, die Facebook über seine Europazentrale in Irland an Server in die USA weiterleitet, dort nicht ausreichend vor staatlicher Überwachung geschützt. In Folge dessen plädierte vor Kurzem auch der Generalanwalt Yves Bot vor dem EuGH dafür, das Safe-Harbor-Abkommen für ungültig zu erklären. Da das Gericht in den meisten Fällen den Empfehlungen des Generalanwalts folgt, war das Urteil von den meisten Prozessbeobachtern so erwartet worden. Europäische Bürger können nach diesem Urteil nun von Gerichten und Datenschutzbehörden eine Prüfung verlangen, ob Konzerne ihre Daten entsprechend schützen.

Schlupflöcher auch im neuen Abkommen?

INFO-BOX
Safe Harbor ist eine Entscheidung der Europäischen Kommission, die es europäischen Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten legal in die USA zu übermitteln. Es besteht eine vergleichbare Vereinbarung mit der Schweiz.
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Das Safe-Harbor-Abkommen aus dem Jahr 2000 regelt die Bedingungen, unter denen Internetunternehmen personenbezogene Daten aus Europa in den USA verarbeiten dürfen. Unter anderem müssen Unternehmen zusichern, die Daten europäischer Nutzer angemessen zu schützen, dann dürfen die Daten exportiert und weiterverarbeitet werden. Diese Praxis wird seit langem von deutschen Datenschützern kritisiert. Im neuen Abkommen soll daher unter anderem eine Garantie eingebaut werden, dass in die USA übermittelte Daten nicht missbraucht werden können. US-Unternehmen sollen sich dem US-Handelsministerium gegenüber verpflichten, die Bestimmungen des Abkommens einzuhalten. Allerdings wird es auch hier wieder Schlupflöcher geben, da die Amerikaner auf Ausnahmen dängen, die mit der nationalen Sicherheit begründet werden. Die europäische Seite fordert hier Verhältnismäßigkeit ein, die der EuGH derzeit nicht gewährleistet sieht.

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