home Panorama Klage gegen Haftbedingungen: Osloer Gericht gibt Rechtsterrorist Anders Breivik teilweise recht

Klage gegen Haftbedingungen: Osloer Gericht gibt Rechtsterrorist Anders Breivik teilweise recht

Anders Behring Breivik feierte heute vor Gericht einen Teilerfolg. Nachdem der norwegische Massenmörder gegen seine Haftbedingungen geklagt hatte, gibt ihm das zuständige Gericht nun teilweise recht. Insbesondere die lange Isolationshaft wird kritisiert.

Lange Isolationshaft verstößt gegen Menschenrechtskonvention

INFO-BOX:
Breivik-Attentate
Bei den Anschlägen in Norwegen am 22. Juli 2011 kamen in Oslo und auf der Insel Utoya insgesamt 77 Menschen ums Leben. Beim ersten Anschlag zündete der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik vor dem Bürogebäude des Ministerpräsidenten in Oslo eine Autobombe, bei der 8 Menschen starben. Rund zwei Stunden später erschoss er in einem Feriencamp der sozialdemokratischen Arbeiderpartiet auf der Insel Utoya 69 Menschen. Dieser Amoklauf dauerte etwa 90 Minuten.
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Breivik hatte den norwegischen Staat angezeigt, weil er seine mittlerweile fast fünfjährige Haftzeit nahezu ohne Kontakt zur Außenwelt verbracht hat. Infolgedessen leidet der Rechtsterrorist nach eigenen Angaben unter Kopfschmerzen, Konzentrationsschwierigkeiten und Mutlosigkeit. Seine Zeit verbringt der 37-Jährige nahezu vollständig in einer 31 Quadratmeter großen Zelle, die in Bereiche zum Leben, Arbeiten und für sportliche Aktivitäten unterteilt ist. Zu den Habseligkeiten gehören ein Computer ohne Internetanschluss, eine Spielekonsole und ein Fernseher. Kontakt zu anderen Menschen wurde Breivik kaum zugestanden. Besuch erhält der Inhaftierte selten, auch Umgang mit Mitgefangenen gab es bisher nicht. Die Behörden begründeten das mit seiner Gefährlichkeit.

Den Richtern reichte dies offenbar nicht aus. In ihrem Urteil bestätigten sie, dass die Haftbedingungen eine Verletzung des Artikels 3 der Menschenrechtskonvention darstellen. Entscheidend dafür seien die Länge der Isolation, die mangelhafte Begründung, begrenzte Klagemöglichkeiten und zu wenige ausgleichende Maßnahmen. Im zweiten Punkt von Breiviks Klage bezüglich seines im Artikel 8 der Menschenrechtskonvention verbrieften Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens sah man hingegen keine Verstöße. Auch gegen die Kontrolle seiner Post spricht demnach nichts.

Breivik zeigt keine Reue

Breivik sitzt seit Juli 2011 in Haft. Damals hatte er mit einer im Regierungsviertel von Oslo platzierten Bombe acht Menschen getötet und anschließend als Polizist uniformiert ein Massaker bei einem Jugendcamp der Sozialdemokratischen Partei angerichtet. Dabei fielen ihm weitere 69 Menschen zum Opfer. Nachdem es unterschiedliche Meinungen zu seiner Zurechnungsfähigkeit während der Tat gab, wurde Breivik 2012 für schuldfähig erklärt und zu 21 Jahren Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Begründet hatte der Massenmörder seine Tat mit islamfeindlichen Thesen. Daran, dass sich an seiner Haltung bis heute nichts geändert hat, ließ Breivik keinen Zweifel. Bei der Verhandlungseröffnung im März zeigte er den Hitlergruß.

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