Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Preise, die Privatkunden seit Beginn des Jahres für Pakete bei der Deutschen Post zahlen müssen, kritisiert. Man wolle in einem offiziellen Verfahren prüfen, ob das Unternehmen seine Paketpreise missbräuchlich erhöht habe, gab die Bonner Behörde heute in einer Mitteilung bekannt. Es gebe „deutliche Hinweise, dass die Post einseitig zu Lasten von Privatkunden ungerechtfertigte Erhöhungen der Paketpreise vorgenommen hat“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
1. BNetzA auch günstigere Online-Frankierung ein Dorn im Auge
2. Post will Paketpreise zunächst unverändert lassen
BNetzA auch günstigere Online-Frankierung ein Dorn im Auge
Im Gegensatz zum Briefporto muss sich der ehemalige Staatsmonopolist die Preise für Pakete nicht vorab von der Regulierungsbehörde genehmigen lassen. Allerdings kann diese die Erhöhungen im Nachhinein beanstanden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Post die Aufschläge nur deshalb durchsetzen kann, weil der Wettbewerb nicht funktioniert. Genau dies ist nach Einschätzung der Wettbewerbshüter der Fall, weil die Post den Markt für Privatkundenpakete zu mehr als 70 Prozent beherrscht. Ihr Anteil ist damit deutlich höher als im Paketversand für Geschäftskunden. Schon im vergangenen Sommer hatte die Post das Porto für Briefe und Postkarten teilweise drastisch erhöht. Später folgten Erhöhungen für Eilsendungen, Pakete von Gewerbekunden und schließlich zum 1. Januar der Aufschlag für DHL-Privatkundenpakete. Im Durchschnitt stiegen die Preise dabei um drei Prozent.
DHL Preisänderungen seit 1. Januar 2020 |
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Post will Paketpreise zunächst unverändert lassen
Die Post wies die Vorwürfe zurück. Man habe das Vorgehen der Bundesnetzagentur „zur Kenntnis“ genommen, sagte ein Sprecher. Der Konzern werde der Behörde alle notwendigen Informationen zukommen lassen. Bis zu einer Entscheidung werde man an den aktuellen Preisen nichts ändern. Darüber hinaus wolle man sich zum laufenden Verfahren nicht weiter äußern. Die Regulierungsbehörde muss nun innerhalb von zwei Monaten eine Entscheidung fällen. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, kann sie das Unternehmen auffordern, die Preise anzupassen.