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Bundesverwaltungsgericht: Fehmarnbelttunnel darf gebaut werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat sechs Klagen gegen den geplanten Bau des Ostseetunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgelehnt. Damit kann das seit Jahren umstrittene Projekt auch auf deutscher Seite gebaut werden. Der Planfeststellungsbeschluss habe der Überprüfung standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bei der Urteilsbegründung am Dienstag in Leipzig.

Kritiker befürchten Umweltschäden

Gegen das von Dänemark vorangetriebene, rund sieben Milliarden Euro teure Projekt hatten unter anderem der Naturschutzbund NABU, mehrere Fährunternehmen, die Gemeinde Fehmarn sowie ein Aktionsbündnis geklagt. Sie zweifeln an, dass der Tunnel überhaupt ausreichend genutzt würde. Außerdem befürchten sie Umweltauswirkungen, beispielsweise auf Schweinswale und Riffe in der Meerenge. Die vorgesehenen Auflagen stellten jedoch sicher, dass weder für die Schifffahrt noch für die Natur große Risiken oder Beeinträchtigungen durch den Bau zu erwarten seien, so das Gericht. Schweinswale würden beispielsweise nicht durch den Lärm gestört. Zudem habe der Vorhabenträger bei der Planung die nötige Sorgfalt walten lassen. So sei es beispielsweise gewährleistet, dass Messchiffe den Sedimenteintrag durch die Bauarbeiten beobachten und man das Projekt gegebenenfalls unterbrechen oder gar stoppen könne.

In Dänemark bereits Baurecht seit 5 Jahren

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Fehmarnbelttunnel
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Der 18 Kilometer lange Absenktunnel für PKW, LKW und Züge ist eines der größten Verkehrsvorhaben in Europa. Nach bisheriger Planung sollte der sogenannte Fehmarnbelttunnel voraussichtlich von 2029 an Puttgarden auf Fehmarn mit Rødby auf Lolland verbinden. Dänemark, das die Querung über ein Mautsystem finanzieren will, macht deshalb Druck und will im Januar kommenden Jahres offiziell mit dem Bau beginnen. Das Baurecht hierfür besteht in Dänemark bereits seit 2015.

Vor dem Gericht protestierten indes heute zahlreiche Gegner gegen den geplanten Tunnel, dessen Kosten laut einem Bericht des EU-Rechnungshofs deutlich höher ausfallen könnten als geplant. Deutschland muss nach bisherigem Sand für Kosten in Höhe von 3,5 Milliarden Euro für Schienen- und Straßenanbindungen auf schleswig-holsteinischer Seite aufkommen. Darin enthalten ist ein Risikopuffer von 1,1 Milliarden Euro. In dem aktuellen Verfahren geht es aber nur um den deutschen Abschnitt des Fehmarnbelttunnels. Die deutsche Hinterlandanbindung ist Gegenstand gesonderter Gerichtsverfahren. Mehrere Gemeinden verlangen hier einen besseren Lärmschutz. Vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) sind zudem weitere Klagen gegen das Projekt anhängig. Hier geht es um die Staatsgarantien Dänemarks.

Fehmarnbelttunnel verkürzt Fahrzeiten erheblich

2008 unterzeichneten Deutschland und Dänemark den Staatsvertrag über eine feste Fehmarnbeltquerung. Ein Jahr und drei Monate später folgte die Ratifizierung. Der Präsident der Unternehmensverbände im Norden (UVNord), Uli Wachholtz, sprach der nach Urteilsverkündung von einem „Jahrhundertbauwerk über den Fehmarnbelt, auf das die norddeutsche Wirtschaft seit Jahrzehnten sehnsüchtig wartet“. Für Reisende soll der Tunnel zudem die Fahrzeit deutlich verkürzen. Zwischen Rødby und Puttgarden verringert sich die Fahrzeit mit dem Auto durch den Tunnel auf zehn Minuten. Bisher benötigt die entsprechende Fähre 45 Minuten. Reisezüge zwischen Hamburg und Kopenhagen wären laut DB Netz statt bisher über fünf künftig nur noch knapp drei Stunden unterwegs.