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FU Berlin erkennt Franziska Giffey Doktortitel endgültig ab

Der Freie Universität (FU) Berlin entzieht der ehemaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) den Doktortitel. Dies habe das Präsidium nach umfassender Beratung einstimmig beschlossen, teilte die Hochschule am Donnerstag mit. Der Doktorgrad sei durch „Täuschung über die Eigenständigkeit ihrer wissenschaftlichen Leistung“ erworben worden. So habe Giffey Texte und Literaturhinweise anderer Autorinnen und Autoren in ihrer Arbeit übernommen, ohne dies hinreichend zu kennzeichnen.

Giffey akzeptiert Entscheidung

In einem von der Berliner SPD verbreiteten Statement sagte Giffey: „Diese Entscheidung akzeptiere ich. Nach wie vor stehe ich zu meiner Aussage, dass ich die im Jahr 2009 eingereichte Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen verfasst habe. Fehler, die mir bei der Anfertigung der Arbeit unterlaufen sind, bedaure ich. Diese waren weder beabsichtigt noch geplant“. Nach langen Diskussionen über ihre Doktorarbeit mit dem Titel „Europas Weg zum Bürger – Die Politik der Europäischen Kommission zur Beteiligung der Zivilgesellschaft“ und den Plagiatsvorwürfen hatte die 43-Jährige im Mai ihr Amt als Bundesfamilienministerin aufgegeben.

Giffey will nun als Nachfolgerin von Michael Müller (SPD) bei der zeitglich zur Bundestagswahl stattfindenden Wahl zum 19. Berliner Abgeordnetenhaus Regierende Bürgermeisterin der Bundeshauptstadt werden. Schon bei der Aufgabe ihres Amtes als Bundesfamilienministerin hatte die Politikerin erklärt, dass sie auch bei einem Entzug des Doktorgrades an ihrer Spitzenkandidatur festhalten wolle.

FU Berlin: „Mindestens bedingter Vorsatz“

INFO-BOX:
Aberkennung eines
akademischen Grades
Die Aberkennung eines akademischen Grades ist u.a. möglich, wenn sich der Bewerber im Prüfungs-verfahren einer Täuschung schuldig gemacht hat oder sich später durch wissenschaftliches Fehlverhalten als unwürdig für die Führung eines Doktorgrades erweist.
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Im Herbst 2019 hatte die FU Berlin in einer ersten Prüfung Giffey wegen Mängeln in ihrer Dissertation eine Rüge erteilt. Nach Kritik an diesem Verfahren kündigte die Hochschule eine erneute Prüfung durch ein neues Gremium an. Dieses stellte nun fest, dass die Arbeit „nicht den Anforderungen an die gute wissenschaftliche Praxis“ genüge. Das Präsidium der Universität habe zudem zutreffend festgestellt, dass Giffey mindestens mit bedingtem Vorsatz gehandelt habe.

Die Entziehung des Doktorgrades diene dem Schutz des Vertrauens in die mit der Verleihung dieses akademischen Grades festgestellte Qualifikation und in die Erwartung, dass eine Dissertation, die zur Verleihung dieses akademischen Grades geführt habe, wissenschaftlichen Anforderungen genüge, so die FU weiter. Bei anderen Wissenschaftlern, Doktoranden und potenziellen Doktoranden könne ansonsten der Eindruck entstehen, die Universität würde Täuschungen in wissenschaftlichen Qualifikationsarbeiten hinnehmen.

Die 2019 erteilte Rüge wurde mit der heutigen Entscheidung aufgehoben. Giffey hatte bereits im vergangenen November und damit noch während des laufenden Prüfverfahrens entschieden, ihren Doktortitel nicht mehr zu führen.