Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) muss der Trägerverein der Globalisierungsgegner Attac mit dem endgültigen Entzug der Gemeinnützigkeit rechnen. Nach jahrelangem Rechtsstreit kam das höchste deutsche Finanzgericht in seiner Entscheidung zu dem Schluss, dass zwar die unter Volksbildung zu fassende politische Bildungsarbeit als gemeinnützig einzustufen sei, nicht aber der Einsatz für allgemeinpolitische Forderungen und die dazu durchgeführten Kampagnen.
1. Gemeinnützigkeit schließt allgemeinpolitische Tätigkeit aus
2. EU-Abgeordneter Giegold: „Schwarzer Tag für die Demokratie“
Gemeinnützigkeit schließt allgemeinpolitische Tätigkeit aus
Attac |
---|
Die globalisierungskritische Nichtregierungsorganisation Attac wurde am 3. Juni 1998 in Frankreich gegründet. Die ursprüngliche Idee der NGO ist, weltweit Druck auf Regierungen auszuüben, eine internationale „Solidaritätssteuer“ in Höhe von 0,1 Prozent auf spekulative Devisen-geschäfte einzuführen. Attac Deutschland gründete sich am 22. Januar 2000 in Frankfurt am Main mit dem Ziel, ein „Netzwerk zur demokratischen Kontrolle der Finanzmärkte“ zu sein. Attac hat weltweit rund 90.000 Mitglieder und agiert in 50 Ländern, vorrangig in Europa. |
Die Richter des Bundesfinanzhofs betonten ausdrücklich, dass es nicht um die politischen Inhalte von Attac gehe, sondern um die Grundsatzfrage, ob „allgemeinpolitische Tätigkeit“ mit der Gemeinnützigkeit vereinbar sei. So dürften gemeinnützige Vereine ähnlich wie parteinahe Stiftungen durchaus auch Lösungsvorschläge erarbeiten. Würden sich diese allerdings wie Attac direkt in die Politik einmischen, verlören sie ebenfalls den Vorteil der Gemeinnützigkeit. 2014 hatte das zuständige Finanzamt in Frankfurt/Main dem Attac-Trägerverein für die Jahre 2010-2012 die Gemeinnützigkeit abgesprochen. Der darauf folgende Rechtsstreit hatte zur Folge, dass Attac keine Spendenbescheinigungen mehr ausstellte und so Spenden an den Verein nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden konnten. Das Hessische Finanzgericht hatte 2016 dem Verein rechtgegeben und seine Tätigkeit als „Volksbildung“ eingestuft. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof jetzt kassiert. Nun muss das Hessische Finanzgericht erneut prüfen. Verliert Attac dabei die Gemeinnützigkeit, bliebe dem Verein nur noch, Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung in Hessen einzulegen.
EU-Abgeordneter Giegold: „Schwarzer Tag für die Demokratie“
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs könnte auch Auswirkungen auf andere Kampagnen-Netzwerke haben. So beruft sich beispielsweise „Campact“ ebenfalls auf den gemeinnützigen Zweck der Volksbildung, engagiert sich aber gleichwohl für allgemeinpolitische Themen wie Bienensterben oder ein Dieselfahrverbot. Der Europaabgeordnete und Attac Deutschland-Mitbegründer Sven Giegold bezeichnete die BFH-Entscheidung dann auch als „schwarzen Tag für die Demokratie“. Diese bedeute nichts weniger, als dass Lobbyausgaben mächtiger Wirtschaftskonzerne von der Steuer absetzbar, aber Spenden an Organisationen der kritischen Zivilgesellschaft in Zukunft nicht mehr gemeinnützig sind, so Giegold gegenüber „tagesschau24“. Damit manövriere man relevante Teile der kritischen Zivilgesellschaft in Rechtsunsicherheit.