Vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat die Anhörung zum russischen Überfall auf die Ukraine begonnen. Russische Vertreter nahmen daran jedoch nicht teil. Der russische Botschafter in den Niederlanden, Alexander Schulgin, habe dem Gericht mitgeteilt, dass sein Land nicht beabsichtige, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen, teilte die Vorsitzende Richterin Joan Donoghue mit. Das Gericht bedauere das.
Ukraine: Russland plant Genozid
Internationaler Gerichtshof |
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Der Internationale Gerichtshof wurde 1945 gegründet und nahm am 18. April 1946 seine Arbeit auf. Er ging aus dem als Vorläufer von 1922 bis 1946 bestehenden Ständigen Internationalen Gerichtshof (StIGH) hervor. Der Internationale Gerichtshof hat seinen Sitz im Friedenspalast im niederländischen Den Haag und arbeitet unter der Charta der Vereinten Nationen als „Hauptrechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen“. Aber auch Nichtmitglieds-staaten des Statuts können den Gerichtshof anrufen. |
Der Regierung in Kiew beantragte einen Gerichtsbeschluss, der Russland zum sofortigen Einstellen der Kampfhandlungen auffordert. Die Urteile des Internationalen Gerichtshofs sind zwar bindend. Doch das Gericht besitzt keine Machtmittel, um einen unterlegenen Staat zu zwingen, das Urteil auch umzusetzen. Es kann dann nur den UNO-Sicherheitsrat anrufen. In diesem kann Russland jedoch als ständiges Mitglied jede Entscheidung durch sein Veto blockieren. Nach den heutigen Einlassungen der ukrainischen Vertreter im Den Haager Friedenspalast sollte am Dienstag die russische Seite ihre Argumente vortragen. Ob es dazu kommt, ist unklar. Ebenso, wann ein Urteil fällt. Dieses wird aber binnen weniger Tage erwartet. An ein Einlenken Russlands im Falle einer Verurteilung glaubt indes niemand. Sollte das Gericht der Ukraine recht geben, werde wahrscheinlich überhaupt nichts passieren, sagte der Militärrechtsprofessor Terry Gill von der Universität Amsterdam. Der Ukraine gehe es wahrscheinlich vor allem darum, Russland diplomatisch unter Druck zu setzen.
Strafanzeige gegen Putin von FDP-Politikern
Parallel zum Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof befasst sich auch der Internationale Strafgerichtshof, ebenfalls mit Sitz in Den Haag, mit dem Krieg in der Ukraine. Anders als das UN-Gericht verfolgt das Weltstrafgericht allerdings individuelle Verdächtige wegen möglicher Kriegsverbrechen, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Somit könnte auch der russische Präsident Wladimir Putin ins Visier der Ermittler rücken. Allerdings ist es schwierig, genügend harte Beweise für die Verantwortung zu finden. Selbst wenn es zu einem internationalen Haftbefehl käme, wäre es mehr als unwahrscheinlich, dass Russland dem nachkommt und Verdächtige ausliefert. Allerdings würde ein solcher Haftbefehl die Bewegungsfreiheit der Betroffenen stark einschränken. Sie müssten jederzeit mit ihrer Festnahme und Auslieferung nach Den Haag rechnen.
Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kündigte indes an, gemeinsam mit dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum Strafanzeige gegen Wladimir Putin beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe zu stellen. „Es geht um die Durchsetzung des Völkerstrafrechts“, sagte die FDP-Politikerin im „ZDF-Morgenmagazin“. „Es ist wichtig, dass jetzt schon angefangen wird zu ermitteln, Beweise zu sichern, wenn Flüchtlinge kommen, um deutlich zu machen: Die Verantwortlichen für diesen Aggressionskrieg, die werden nicht ungestraft davonkommen. Das ist die Hoffnung und das ist die Botschaft“.