home Politik Ländersache: Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeld für verfassungswidrig

Ländersache: Bundesverfassungsgericht erklärt Betreuungsgeld für verfassungswidrig

Eines der größten Projekte, das die CSU in den letzten Jahren durchgesetzt hat, droht zu kippen. Das Land Hamburg hat vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Betreuungsgeld geklagt und Recht bekommen. Die sogenannte „Herdprämie“ dürfte dadurch in vielen Ländern vor dem Aus stehen.

Richter sehen Zuständigkeit bei den Ländern

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Das Betreuungsgeld (abwertend auch Herdprämie genannt) ist eine Sozialleistung ausschließlich für berufstätige Familien in Deutschland, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr ohne Inanspruchnahme öffentlicher Angebote wie etwa Kindertagesstätten betreuen.
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Zwar hatte Hamburg auch inhaltliche Bedenken gegen die Zahlung angemeldet, mit der Vereinbarkeit von Grundrechten und dem Betreuungsgeld beschäftigten sich die Richter aber nicht. Stattdessen begründete man die Entscheidung damit, dass die Einführung dem Grundgesetz entsprechend Ländersache sei, was das Bundesgesetz hinfällig macht. Weil die Regelung weder für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse über Ländergrenzen hinweg nötig ist noch Auswirkungen auf Lebenswelt und Arbeit habe, fehlen die Voraussetzungen für ein bundesweites Gesetz.

Die Richter führten weiter aus, dass das Betreuungsgeld nicht als Ausgleich für fehlende Kita-Plätze gelten kann, da es unabhängig davon gezahlt werde, ob es freie Plätze gibt. Eltern, die freiwillig auf ein solches Angebot verzichten, hätten jedoch keinen Anspruch auf eine Prämie. Die CSU hatte nach langer Diskussion durchgesetzt, dass Eltern, die Kinder zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, mit 150 Euro monatlich unterstützt werden. Ob dieses Geld nun tatsächlich gezahlt wird, hängt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun von den einzelnen Bundesländern ab. Eine Übergangsfrist wurde nicht festgelegt, sodass es dem Bund überlassen bleibt, bereits bewilligte Leistungen weiter zu zahlen oder einzustellen.

CSU will an Zahlungen festhalten

Die Reaktionen auf das Urteil fielen unterschiedlich aus. Während CSU-Vertreter darin eine Schwächung der Wahlfreiheit für Eltern sehen und am Betreuungsgeld festhalten wollen, zeigten sich Politiker anderer Parteien zufrieden. So sprach sich die stellvertretende Fraktionschefin der SPD, Carolin Reimann, dafür aus, die frei werdenden Mittel in den Kita-Ausbau zu investieren. Das Betreuungsgeld sei Vergangenheit, nun müsse man in die Zukunft investieren, erklärte Reimann.

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