Ungarn widersetzt sich nach Ansicht der EU-Kommission einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Umgang mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Budapest habe „trotz wiederholter Aufforderungen der Kommission“ nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, teilte die Brüsseler Behörde mit. Daher leitete sie am Donnerstag ein neues Verfahren gegen Ungarn ein. Sollte die rechtsnationale Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban nicht einlenken, drohen dem Land empfindliche Geldstrafen.
1. Gezielte Behinderung von Orban-Intimfeind Soros
2. NGO-Gesetz nicht vereinbar mit EU-Richtlinien
Gezielte Behinderung von Orban-Intimfeind Soros
NGOs |
---|
Eine NGO ist ein zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, der nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert ist. NGOs versuchen durch ihre Aktivitäten beispielsweise die Umwelt zu schützen oder Aktionen für Entwicklungsvorhaben zu initiieren. |
Bislang wurde keine von ihnen mit einer Strafe belegt. Allerdings wurde einer NGO im Bildungsbereich eine EU-Förderung vorenthalten, deren Auszahlung eine staatliche Stelle abwickelt. Diese hatte bereits nach dem Urteil des EuGH verlangt, dass die Organisation eine Erklärung abgibt, ob sie unter das NGO-Gesetz falle. Dies hatte die Nichtregierungsorganisation mit Verweis auf ihre Ablehnung des Gesetzes verweigert.
Kritiker vermuten hinter der Regelegung einen gezielten Versuch, um den Investor und Großspender George Soros zu behindern. Orban führt seit Jahren Kampagnen gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden und greift dabei auf antisemitische Stereotype zurück.
NGO-Gesetz nicht vereinbar mit EU-Richtlinien
Der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Gesetz gegen EU-Recht verstößt. „Der Europäische Gerichtshof war deutlich – die von der ungarischen Regierung verhängten Einschränkungen für die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft sind nicht in Einklang mit EU-Recht“, sagte EU-Kommissionsvize Vera Jourova. „Wir unternehmen einen klaren Schritt, um die Einhaltung dieses Urteils sicherzustellen“, schrieb sie auf Twitter.
.@EUCourtPress was clear – restrictions imposed by Hungarian government on financing of NGOs do not comply with EU law. We take a firm step to ensure compliance with this judgement. Civil society organisations are key part of our democracies. We must support them, not fight them. pic.twitter.com/ucON1SK5Vx
— Věra Jourová (@VeraJourova) February 18, 2021