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Verfassungsschutz darf AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Alternative für Deutschland (AfD) bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht mehr als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Dies geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten am Freitag zugestellt wurde. Am Mittwoch war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz die AfD zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall erklärt hat und damit deren Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglicht. Ausgenommen sind lediglich die AfD-Abgeordneten sowie Kandidaten für Parlamente.

Chrupalla: „Klatsche für den Verfassungsschutz“

INFO-BOX:
Bundesamt für Verfassungsschutz
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wurde am 7. November 1950 gegründet und hat seinen Sitz in Köln-Chorweiler. Seit 2004 gibt es zudem eine Außenstelle in Berlin. Das BfV ist dem Bundes-innenministerium nachgeordnet. Seine Aufgaben bestehen im Sammeln und Auswerten von Informationen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind („Wehrhafte Demokratie“), in der Spionageabwehr sowie im Geheim- und Wirtschaftsschutz.
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Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte diese Woche die Verfassungsschützer der Länder intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich dazu jedoch keine Stellung genommen. Schon im Januar hatten mehrere Medien über diese Absicht berichtet. Um dies zu verhindern, hatte die AfD beim Verwaltungsgericht Köln mehrere Eilanträge gestellt. Damit will die Partei verhindern, dass diese Entscheidung überhaupt getroffen und die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis gesetzt wird. Weil die AfD zudem fürchtete, dass der Verfassungsschutz Fakten schafft, bevor das Gericht über die Eilanträge entschieden hat, beantragte sie zusätzlich einen sogenannten Hängebeschluss bis zu einer entsprechenden Entscheidung. Dieser sollte zunächst einmal dafür sorgen, dass das Gericht die Behörde erst einmal zum Stillschweigen verpflichtet. Der Verfassungsschutz gab daraufhin eine Stillhaltezusage ab.

Nach Bekanntwerden der internen Hochstufung stellte die AfD einen erneuten Antrag auf Erlass eines Hängebeschlusses, dem das Gericht nun stattgab. In seiner Mitteilung erklärte das Gericht, dass dadurch „in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen“ werde. Eine drohende nachrichtendienstliche Überwachung für die Mitglieder der AfD sei daher „derzeit nicht hinnehmbar“.

Der AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla zeigte sich in einer ersten Reaktion zufrieden mit der Entscheidung. „Das Gericht bestätigt voll und ganz unsere Argumentation“, so der 45-Jährige. Der Verfassungsschutz habe „vollendete Tatsachen zulasten der AfD geschaffen“. Dies sei ein „unglaublicher und in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger Vorgang“. Ziel davon sei es, die AfD als größte Oppositionspartei im Wahlkampf entscheidend zu benachteiligen. Auf Twitter nannte Chrupalla das Urteil eine „Klatsche für den Verfassungsschutz“. Co-Parteichef Jörg Meuthen erklärte, der Beschluss sei nicht nur „ein großer Sieg für uns, sondern auch für den Rechtsstaat“. Der Verfassungsschutz sei ein „Inlandsgeheimdienst, der nichts geheim halten kann“.

Beschwerde vor Oberlandesgericht Münster möglich

Mit dem heutigen Beschluss hat das Gericht nicht ausdrücklich entschieden, ob die AfD letztlich als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf oder nicht. Zudem können die Beteiligten vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde einlegen. Allerdings hat das Gericht hinsichtlich der internen Hochstufung der AfD erst einmal ein Stoppschild aufgestellt. Das Eilverfahren selbst wird weitergeführt.