Dass Flugzeuge überbucht sind ist keine Seltenheit, im Gegenteil: das Überbuchen von Flugzeugen ist eine gängige Praxis der Fluggesellschaften, um die Auslastung von Flügen zu optimieren. Sie verwenden sogar ein spezielles Prognosesystem, mit dem sie berechnen, wie viele Passagiere pro Flug voraussichtlich ihre Reise nicht antreten werden. Dementsprechend werden stets einige Tickets mehr verkauft, als in einer Maschine Plätze vorhanden sind.
Nicht immer geht diese Rechnung auf, denn es gibt unvorhergesehene Ereignisse, die auch das beste Vorhersagesystem nicht prognostizieren kann. Grundsätzlich sind Flieger, die zu touristischen Zielen unterwegs sind seltener überbucht als solche, die auf typischen Geschäftsreise-Strecken eingesetzt werden.
Bordkarten-Besitzer haben Platz im Flieger sicher
Bei den meisten Fluggesellschaften ist es möglich, schon vor der Ankunft am Flughafen per Internet einzuchecken. Wer im Besitz einer Bordkarte ist, hat seinen Platz im Flugzeug sicher. Diese Bordkarte kann man sich nach der Online-Buchung zu Hause am Computer ausdrucken. Gerd Pontius von der Hamburger Unternehmensberatung Prologis rät, die Bordkarte 24 Stunden vor dem Abflugstermin zu drucken.
Zwischen 250 und 600 Euro Entschädigung
Wer ein Ticket bucht und bezahlt, hat einen rechtlichen Anspruch auf Beförderung. Diesen muss die Fluggesellschaft erfüllen. Das kann beispielsweise auch durch eine Ersatzbeförderung geschehen. Zudem steht allen, die keinen Platz in einer gebuchten Maschine bekommen, eine Entschädigung zu. Diese liegt je nach Flugdistanz zwischen 250 und 600 Euro.
Darüber hinaus erhält man von vielen Fluggesellschaften Unterstützungsleistungen als Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten. Beispielsweise gibt es während des Wartens auf einen späteren Flug Gratismahlzeiten, Erfrischungen oder ein Hotelzimmer. Falls eine Überbuchung schon im Voraus absehbar ist, werden bereits im Vorfeld Ersatzflüge angeboten. Ein Entgegenkommen honorieren die Fluggesellschaften mit Geldzahlungen, Gutscheinen und Boni.