Anbieter auf Amazon müssen nicht für irreführende Kundenbewertungen haften. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute entschieden. In dem vorliegenden Fall ging es um die Bewertung von Kinesiologie-Tapes zur Schmerzbehandlung. Mehrere Kunden hatten in der Produktbewertung geschrieben, dass dieses schnell gegen Schmerzen helfe. Eine solche Wirkung ist wissenschaftlich aber nicht nachgewiesen. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) verklagte daraufhin die Händlerin.
1. Bitkom: BGH hat Rechtssicherheit für Händler gestärkt
2. Verband hatte bereits in allen Vorinstanzen verloren
Bitkom: BGH hat Rechtssicherheit für Händler gestärkt
Das Gericht entlastete in seiner heutigen Entscheidung die Händler: „Das Interesse von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sich zu Produkten zu äußern und sich vor dem Kauf über Eigenschaften, Vorzüge und Nachteile eines Produkts aus verschiedenen Quellen, zu denen auch Bewertungen anderer Kunden gehören, zu informieren oder auszutauschen, wird durch das Grundrecht der Meinungs- und Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 GG geschützt“, so die Richter. Zwar handele es sich bei den Kundenkommentaren im vorliegenden Fall um irreführende Aussagen, die Anbieterin habe jedoch nicht mit ihnen geworben. Ebenso habe die Verkäuferin sie nicht veranlasst oder sich zu Eigen gemacht. Kundenbewertungen seien bei Amazon getrennt vom Angebot der Verkäufer aufgeführt und würden von den Nutzern auch nicht diesem zugerechnet. Auch eine konkrete Gesundheitsgefährdung, die das Grundrecht hätte aushebeln können, sah das Gericht im vorliegenden Fall nicht.
Urteil |
---|
Weitere Informationen zum heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs sowie zu den maßgeblichen rechtlichen Hintergründen erhalten Sie mit einem Klick auf "mehr dazu". |
Verband hatte bereits in allen Vorinstanzen verloren
Die Händlerin der Muskel-Tapes hatte zunächst damit geworben, dass ihr Produkt schnell gegen Schmerzen helfe. Dagegen war der VSW vorgegangen, die Händlerin hatte daraufhin Ende 2013 eine Unterlassungserklärung abgegeben und die entsprechende Werbung eingestellt. Allerdings tauchten ähnliche Aussagen weiterhin in den Produktbewertungen auf, wodurch der Verband erneut gegen die Händlerin vorging. Diese versuchte in der Folge sogar, die Kommentare unter ihrem Produkt löschen zu lassen, was Amazon jedoch ablehnte. Das anschließende Verfahren zog sich vom Landgericht Essen über das Oberlandesgericht Hamm bis zum Bundesgerichtshof. In allen Vorinstanzen hatte der VSW bereits verloren. Der BGH ließ heute keine Revision mehr zu, das Urteil ist damit rechtskräftig.