home Politik, Wirtschaft Nicht verhältnismäßig: EuGH kippt deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Nicht verhältnismäßig: EuGH kippt deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

Die Honorarregeln für Architekten und Ingenieure in Deutschland verstoßen gegen das EU-Recht. Dies urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Damit kippte der EuGH verbindliche Vorgaben zu Mindest- und Höchstsätzen für Planungsdienstleistungen in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Diese erfüllten nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die Richter. Damit hatte eine Vertragsverletzungsklage der EU-Kommission gegen Deutschland, die von Ungarn unterstützt wurde, Erfolg.

Bundesarchitektenkammer: Urteil „bedeutender Einschnitt“

Nach einer entsprechenden EU-Richtlinie dürfen Mindest- und Höchstpreise zwar unter bestimmten Bedingungen vorgeschrieben werden, die in der HOAI festgesetzten Mindestsätze gelten jedoch nur für Architekten und Ingenieure. Entsprechende Leistungen können aber auch von anderen Dienstleistern erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssen. Daher seien die Mindestsätze ungeeignet, hohe Qualitätsstandards und den Verbraucherschutz zu sichern, urteilte das Gericht. Zudem habe Deutschland nicht begründen können, warum die von der EU-Kommission als weniger einschneidend vorgeschlagene Maßnahme, den Kunden Preisorientierungen für verschiedene Leistungen zu geben, nicht ausreichend sei.

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Die Bundesarchitektenkammer sprach in einer ersten Stellungnahme von einem „bedeutsamen Einschnitt“. Die wissenschaftlich ermittelten Honorarsätze würden dadurch künftig nicht mehr verpflichtend gelten, so Kammerpräsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. Neben Leistung und Qualität müsse somit nun auch verstärkt über den Preis verhandelt werden. Die HOAI in ihrer bisherigen Form habe einen ruinösen Preiskampf verhindert, um Auftraggebern stets die bestmöglichen Leistungen zu sichern. Man werde nun die „intensiven Gespräche“ mit dem Bundeswirtschaftsministerium fortführen, um die HOAI mit Zustimmung der Bundesländer zumindest in abgeschwächter Form erhalten zu können. Die Verbraucher sollten wissen, „was eine gute Architektenleistung wert ist.“

EU-Kommission: Bisherige Regelung verhindert Konkurrenz

Die EU-Kommission hatte Deutschland bereits vor drei Jahren wegen der Honorarordnung verklagt. Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska hatte damals gefordert, das Anbieten von Dienstleistungen zu erleichtern, um Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise zu ermöglichen. EU-Gutachter Maciej Szpunar stellte im Februar dieses Jahres fest, dass die Bundesrepublik Unternehmen mit der vorherrschenden Regelung darin hindere, über den Preis miteinander zu konkurrieren. Ein Mindestpreis sei für den Verbraucherschutz und zur Gewährleistung hoher Qualität nicht erforderlich. Vielmehr gelte Wettbewerb insbesondere mit Blick auf den Preis allgemein als notwendiger, gewünschter und wirksamer Mechanismus der Marktwirtschaft.