Als 2013 und 2014 Millionenstrafen wegen Preisabsprachen gegen 22 Wursthersteller – darunter auch Rügenwalder – verhängt wurden, wollte dieser nicht zahlen und klagte. Im jetzt am Oberlandesgericht Düsseldorf ergangenen Richterspruch wurde der Konzern zu einer Strafe von 5,5 Millionen Euro verurteilt. Für das Unternehmen ist der Prozess trotzdem ein Teilerfolg.
1. Rügenwalder: Gericht begrenzt Tatzeitraum
2. Mehrere Hundert Millionen Bußgeld verloren
Rügenwalder: Gericht begrenzt Tatzeitraum
Wurstkartell |
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Rügenwalder kommt dies nun teuer zu stehen. Trotz der Klage wurde an der Strafsumme kaum etwas geändert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Wurstfabrikant sich zwischen 2006 und 2009 wettbewerbswidrig mit Konkurrenten abgesprochen hat. Vorteilhaft könnte sich für Rügenwalder allerdings die Beschränkung auf den Zeitraum nach 2006 auswirken, sollte es zu Schadensersatzforderungen seitens der Lebensmittelhändler kommen. Das Urteil ist für den Konzern damit keine vollständige Niederlage.
Mehrere Hundert Millionen Bußgeld verloren
Neben Rügenwalder wehrten sich anfangs drei weitere Hersteller gegen die Forderungen der Behörde. Während Wiesenhof die Klage nach kurzer Zeit zurückzog, zeigte sich Heidemark mittlerweile gesprächsbereit und befindet sich in Verhandlungen mit der Generalstaatsanwaltschaft. Der dritte Hersteller, Wiltmann, beharrt weiterhin auf einer Lösung vor Gericht. Andere Hersteller kamen auch ohne Prozess glimpflich davon. Dank einer zwischenzeitlich geschlossenen Lücke im deutschen Kartellrecht war es ihnen möglich, den Strafen zu entgehen, indem sie beschuldigte Tochterunternehmen auflösten. Bußgelder in Höhe von 238 Millionen Euro konnten so nicht vollstreckt werden.