home Auto, Wirtschaft Dieselskandal: Australisches Gericht verurteilt Volkswagen zu fast 80 Millionen Euro Strafe

Dieselskandal: Australisches Gericht verurteilt Volkswagen zu fast 80 Millionen Euro Strafe

Der Autobauer Volkswagen ist in Australien wegen des Dieselskandals zu einer Strafzahlung von 125 Millionen australischen Dollar (rund 77,5 Millionen Euro) verurteilt worden. Der Konzern habe gegen das Verbrauchergesetz des Landes verstoßen, urteilten die Richter. Dies ist deutlich mehr, als der Konzern ursprünglich zahlen sollte. Das Gericht stufte die zuvor mit der australischen Verbraucherschutzkommission ACCC erzielte Einigung jedoch als „offensichtlich unzureichend“ ein. Die ACCC teilte mit, es handele sich um die bislang höchste Gerichtsstrafe für einen derartigen Verstoß in Australien.

Klage gegen Audi abgewiesen

INFO-BOX:
Australian Competition &
Consumer Commission (ACCC)
Die Australian Competition & Consumer Commission (ACCC) ist eine unabhängige Behörde der australischen Regierung und wurde 1995 mit dem Zusammenschluss der australischen Trade Practices Commission (TPC) und der Price Surveillance Authority gegründet. Ihr Mandat besteht darin, die Rechte und Pflichten der Verbraucher zu schützen, Branchenregulierungen und Preisüberwachungen durchzuführen und illegales wettbewerbs-widriges Verhalten zu verhindern. Zudem hat die ACCC das Recht, vor dem australischen Bundes-gerichtshof Maßnahmen zur Durchsetzung ihrer Bestimmungen zu ergreifen.
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Vor der Gerichtsentscheidung hatte sich der Wolfsburger Autobauer mit der Verbraucherschutzkommission auf ein Bußgeld in Höhe von 75 Millionen australischen Dollar (rund 46,5 Millionen Euro) zur Beilegung des Verfahrens geeinigt. Volkswagen teilte im Anschluss an die Entscheidung des Gerichts mit, man werde in den kommenden Wochen prüfen, ob man das Urteil anfechten werde. Das Unternehmen sei „der festen Überzeugung“, dass das mit der ACCC ausgehandelte Bußgeld „angemessen“ gewesen sei, so ein Sprecher. Man wolle nun die Gründe des Gerichts prüfen, von diesem Betrag abzuweichen. Eine ebenfalls von der australischen Verbraucherschutzkommission eingebrachte Klage gegen Audi war hingegen vom Gericht abgewiesen worden. Die ACCC hatte Volkswagen im September 2016 verklagt. Kunden des Konzerns seien betrogen worden, weil der deutsche Autokonzern in Australien mehr als 57.000 Fahrzeuge mit der Behauptung verkauft habe, sie seien umweltfreundlich und verursachten nur niedrige Emissionen. Im März 2017 folgte dann die Klage gegen die Tochter Audi.

Betroffen bei VW sind dabei Fahrzeuge mit Dieselmotoren des Typs EA189. Das ist der Motorentyp, der im Zentrum des Abgasskandals steht. Das Unternehmen hatte im September 2015 eingeräumt, bei den entsprechenden Motoren weltweit in Millionen Fahrzeugen eine Software aufgespielt zu haben, die den Ausstoß von Stickoxid nur auf dem Rollenprüfstand senkt, nicht aber im regulären Straßenverkehr. Nach Angaben von Volkswagen wurden inzwischen bei den meisten der 57.000 Fahrzeuge Software-Updates durchgeführt. Unabhängig von dem Rechtsstreit mit den Verbraucherschutzbehörden hatte sich Volkswagen zuvor schon mit Sammelklägern in Australien auf einen grundsätzlichen Vergleich geeinigt. Die 100.000 vom Dieselskandal betroffenen australischen Kunden könnten im Schnitt bei Teilnahme aller Fahrzeuge mit einer Zahlung von 1.400 australischen Dollar (870 Euro) rechnen, hatte das Unternehmen im September dieses Jahres mitgeteilt.

Dieselskandal landet 2020 vor dem Bundesgerichtshof

Der Abgasskandal hat Volkswagen weltweit nach eigenen Angaben bisher rund 30 Milliarden Euro gekostet. Erst in der vergangenen Woche hatte die kanadische Regierung ihre Absicht bekanntgegeben, Klage gegen VW einzureichen. Auch dort strebt der Autobauer einen Vergleich an. Auch in Deutschland sind mehrere Verfahren gegen das Unternehmen anhängig. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig hatte im September die Verhandlung im Musterfeststellungsverfahren von Verbraucherschützern gegen den Konzern begonnen. Im Mai kommenden Jahres landet der VW-Dieselskandal in der Frage nach Schadenersatzansprüchen eines Autokäufers zudem erstmals vor dem Bundesgerichtshof (BGH).