Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen Lehrer einer Hildener Schule bei Düsseldorf aufgenommen. Dies bestätigte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft. Der Lehrer soll einen Schüler mit Migrationshintergrund massiv rassistisch beleidigt haben. Der Lehrer soll zu dem Schüler gesagt haben: „Du hast hier schon mal überhaupt nicht zu grinsen. So etwas wie dich hätte man früher vergast.“ Zuerst hatten der Fernsehsender RTL sowie die „Rheinische Post“ über den Fall berichtet.
1. Bislang keine Konsequenzen vonseiten der Schule
2. „Die Kirche hätte sofort handeln müssen“
Bislang keine Konsequenzen vonseiten der Schule
Evangelische Kirche im Rheinland |
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Die Evangelische Kirche im Rheinland mit Sitz in Düsseldorf ist eine von 20 Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Nach der lutherischen Hannoverschen Landeskirche ist sie mit rund 2,5 Millionen Gemeindemitgliedern in 668 Kirchengemeinden die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland. Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. |
„Für mich ist klar, dass das seine Haltung zu nicht-deutschen Kindern ist“, sagte die Mutter im RTL-Magazin „Punkt 12“. Nach dem erfolglosen Gespräch habe sie Anzeige gegen den Lehrer erstattet. Dafür, dass der Lehrer noch immer an der Schule unterrichten darf, hat Bianka E. kein Verständnis. Die Evangelische Kirche als Schulträger teilte mit, Schulaufsicht und Schulleitung hätten zu Beginn des kirchlichen Verfahrens zwar den Sachverhalt gemeinsam begutachtet und über eine Suspendierung des Lehrers gesprochen, Konsequenzen gab es für den Lehrer bislang aber nicht. Zudem erfolge bei einem beamtenrechtlichen Verfahren nicht automatisch eine Beurlaubung. „Unser Verfahren ruht, bis das staatliche Verfahren abgeschlossen ist“, sagte Jens Peter Iven, Pressesprecher der Evangelischen Kirche im Rheinland, gegenüber RTL.
„Die Kirche hätte sofort handeln müssen“
Für die Mutter von Karem ist diese Haltung nicht nachvollziehbar. „Die Kirche hätte sofort handeln müssen. Das macht mich wütend, denn so ein Lehrer darf keine Kinder unterrichten.“ Der Lehrer hätte zumindest bis zum Abschluss der Ermittlungen durch Schulträger und Schulleitung beurlaubt werden müssen.