Während klassische Drogen wie Cannabis oder LSD in Deutschland verboten sind oder nur unter strengen Auflagen verkauft werden dürfen – etwa zu medizinischen Zwecken –, lassen sich im Internet problemlos sogenannte Legal Highs erwerben. Jugendschützer schlagen deshalb jetzt Alarm.
1. Kein Anbieter forderte Altersnachweis
2. 39 Todesfälle allein im vergangenen Jahr
Kein Anbieter forderte Altersnachweis
jugendschutz.net |
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Das Portal jugendschutz.net ist eine Einrichtung der Bundesländer und arbeitet mit gesetzlichem Auftrag, der im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) niedergelegt ist. Die in Mainz ansässige Stelle wacht über die Einhaltung des Jugendschutzes in Online-Medien, Schwerpunkte sind Extremismus, Pornographie und Cybermobbing. |
Vom Verzehr oder Rauchen der Mischungen raten die Shops ab, was nach Ansicht der Jugendschützer genauso der Verschleierung dient, wie Abschnitte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Shops, die eine Lieferung an Minderjährige ausschließen. Keiner der getesteten Anbieter forderte vor der Lieferung einen Altersnachweis. Mehr noch: Verpackungen und Shops zielen mit ihrer Aufmachung deutlich auf eine junge Kundschaft ab, zur Werbung ist man in sozialen Netzwerken aktiv. Dort tauschen sich Anbieter und Kunden offen über die Produkte aus. Selbst die Bestellung kostenloser Probepäckchen über WhatsApp sei laut Jugendschutz.net möglich.
39 Todesfälle allein im vergangenen Jahr
Dabei sind Legal Highs keineswegs harmlos. Wie die Untersuchungen gezeigt haben, sind die enthaltenen Substanzen stark suchterregend und können drastische Nebenwirkungen hervorrufen. Diese reichen von Übelkeit und Erbrechen über Herzrasen und Panikattacken bis zu Psychosen, Bewusstlosigkeit und Kreislaufversagen. Im schlimmsten Fall kann es auch zum Tod der Konsumenten kommen. 2015 wurden 39, 2014 25 Todesfälle registriert, die in Verbindung mit Legal Highs standen. Die Jugendschützer halten allerdings eine deutlich höhere Dunkelziffer für wahrscheinlich und sprechen sich deshalb für ein Verbot aus. Ein Gesetzentwurf, der Handel, Einfuhr, Verkauf und Herstellung neuer psychoaktiver Stoffe verbietet, wurde bereits am 4. Mai vom Bundeskabinett beschlossen. Wann das Verbot in Kraft tritt, ist allerdings offen. Ebenfalls unklar bleibt, ob es alle Gesetzeslücken schließen kann, die bisher von den Händlern ausgenutzt werden.