home Panorama Handy am Steuer und Rasen: Bundesrat billigt härtere Strafen für Verkehrssünder

Handy am Steuer und Rasen: Bundesrat billigt härtere Strafen für Verkehrssünder

Wer künftig gegen verschiedene Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt, muss mit härteren Strafen rechnen. Nach dem Bundestag hat und nun auch der Bundesrat eine Neuregelung gebilligt. Betroffen sind all jene, die sich nicht an das Handyverbot halten, Rettungskräfte blockieren oder als Raser auffallen.

Telefonieren und Behindern von Einsatzkräften werden teurer

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Wer in Zukunft mit dem Handy am Steuer erwischt wird, muss tiefer in die Tasche greifen. Telefoniert oder textet man und nimmt dabei eine Hand vom Lenkrad, werden 100 Euro fällig. Bisher lag das Bußgeld bei 60 Euro. Entsteht aus einer solchen Situation heraus eine Sachbeschädigung, drohen sogar 200 Euro, zwei Punkte und ein einmonatiges Fahrverbot. Das Verbot gilt nicht nur für Mobiltelefone, sondern schließt auch andere Geräte wie Tablets oder Laptops ein. Genutzt werden dürfen diese folglich nur noch, wenn sie eine Vorlesefunktion und Sprachsteuerung haben. Auch Fahrradfahrer sind vom Handyverbot nicht ausgenommen und sollen bei Verstößen 55 statt 25 Euro zahlen

Noch härter will der Gesetzgeber gegen Autofahrer vorgehen, die Polizei und Rettungskräfte im Einsatz behindern. Lässt man der Feuerwehr, Kranken- oder Streifenwagen keinen Platz, wenn diese mit Martinshorn oder Blaulicht unterwegs sind, drohen mindestens 240 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot. Ähnlich hohe Strafen sollen in Zukunft auch auf Autobahnen sicherstellen, dass bei zäh fließendem Verkehr eine Rettungsgasse gebildet wird. Halten sich Autofahrer nicht daran, zahlen sie mindestens 200 Euro – das Zehnfache des bisherigen Betrags. In Einzelfällen sollen Verstöße sogar mit einem Monat Fahrverbot und 320 Euro Bußgeld geahndet werden.

Raser müssen mit bis zu zehn Jahren Haft rechnen

Nach mehreren schweren Unfällen, wuchs beim Gesetzgeber außerdem die Überzeugung, schärfer gegen illegale Autorennen vorgehen zu müssen. Wurden diese bisher als Ordnungswidrigkeit gewertet, gelten sie nun als Straftat, auf die mit entsprechend härteren Maßnahmen reagiert wird. Die Veranstaltung oder Beteiligung an Straßenrennen ist künftig mit Geldstrafen oder Haftstrafen von bis zu zwei Jahren belegt. Kommen in der Folge Menschen zu schaden, können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden. Hohe Strafen sind nach der neuen Gesetzgebung aber auch vorgesehen, wenn es sich nicht um ein Rennen handelt. Die Verschärfung soll auch auf Fahrer Anwendung finden, die mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs sind und deren Verhalten als „grob und verkehrswidrig und rücksichtslos“ gewertet werden kann.

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